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Dienstcode: 3285

Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Unternehmerinnen und Selbstständige im Tourismussektor

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Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend aus Gründen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder Kinderbetreuung aussetzen müssen. Der Beitrag deckt einen Teil der Kosten für die vorübergehende Ersatzbeschäftigung durch eine qualifizierte Person.
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmerinnen (auch Gesellschafterinnen von Gesellschaften) mit Betriebsstätte in der Autonomen Provinz Bozen;
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • mitarbeitende Familienangehörige gemäß Art. 230 bis des Zivilgesetzbuches;
  • koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiterinnen (co.co.co.) die ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben

Voraussetzungen

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Beitrag beantragen zu können:
  • Sie müssen seit mindestens sechs Monaten bei einer obligatorischen Sozial- und Vorsorgeversicherung eingeschrieben sein;
  • Sie müssen sich in einer der folgenden Situationen befinden:
    • schwanger sein, sofern der Facharzt oder die Fachärztin die Erfordernis der Unterbrechung der Tätigkeit festgestellt hat;
    • Betreuung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern unter 12 Jahren haben;
  • die maximale Dauer des Projekts beträgt 18 Monate und kann im Falle von Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate verlängert werden;
  • pro zusammenlebendes Kind kann jeweils nur ein Projekt aktiviert werden;
  • das Projekt kann auch den Zeitraum der Schwangerschaft umfassen;
  • der Höchstbetrag des Beitrags beläuft sich auf 20.000,00 Euro;
  • für die Vertretung durch Arbeitsvertrag wird ein Beitrag von 80 % auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung anerkannt;
  • Ersatz durch eine selbstständiger oder freiberuflicher Leistung werden 60 % des steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage (ohne Mwst.) anerkannt.

Was benötigen Sie

Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu entrichten, zahlbar mittels:
  • Stempelmarke auf Papier (mit Datum und Identifikationscode);
  • @e.bollo;
  • virtuelle Stempelsteuer (unter Angabe dr Genehmigungsnummer und des Genehmigungsdatums).
Für den Auszahlungsantrag:

So wird es gemacht

  • Füllen Sie den Beitragsantrag unter Verwendung der offiziellen Formulare aus;
  • fügen Sie ihn zusammen mit dem Arbeitsprogramm und den erforderlichen Unterlagen bei;
  • senden Sie alles per PEC an die Adresse wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it der Abteilung Wirtschaftsentwicklung
  • oder an tourismus.turismo@pec.prov.bz.it des Funktionsbereichs Tourismus;
  • oder wenden Sie sich an die Abteilung Landwirtschaft.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung des Antrags;
  3. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Antrag zulässig ist, erhalten Sie die Bestätigung über die Genehmigung des Beitrags und dessen Höhe;
  4. Nach Ablauf des Ersatzzeitraums kann die Antragstellerin einen Antrag auf Auszahlung einreichen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss vor Beginn des Ersatzzeitraums eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Voraussetzungen zur Führung eines öffentlichen Betriebes?

Die Logos finden Sie unter dem folgenden Link: Voraussetzungen zur Führung eines gastgewerblichen Betriebs.
 

Wo finde ich die vorgesehenen Maßnahmen für die Vereinbarkeitsprojekte?

Die Logos finden Sie unter dem folgenden Link: Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit für Unternehmerinnen und Selbstständige.
 

Was soll ich tun, wenn die Ersatzperson kündigt?

Die Kündigung ist unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe des Datums. Der Beitrag wird in der Folge neu berechnet.
 

Kann ich einen Vorschuss auf den Beitrag beantragen?

Die Antragstellerin kann einen Vorschuss in Höhe von 50 % des Beitrags beantragen.
 

Wenn der Ersatz nur für wenige Monate pro Jahr erforderlich ist, wie können die 18 Monate genutzt werden? 

Die Antragstellerin kann den Zeitraum von insgesamt 18 Monaten pro Kind in maximaler drei Abschnitten beantragen (bis zu drei Anträge pro Kind).
 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.