Fördermaßnahmen für Unternehmen im Tourismussektor im Falle von Naturkatastrophen (ohne Abgrenzung des betroffenen Gebiets)
Wer kann den Dienst nutzen
- Handwerksunternehmen;
- Industrieunternehmen;
- gastgewerbliche Unternehmen;
- Handelsunternehmen;
- Dienstleistungsunternehmen.
Voraussetzungen
- das Unternehmen muss in einem Katastrophengebiet angesiedelt sein;
- das Unternehmen muss das Ausmaß des Schadens und dessen Vorliegen mit entsprechenden Unterlagen nachweisen;
- das begünstigte Unternehmen ist verpflichtet, seinen Betrieb oder seine Anlagen innerhalb von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Beitrags wieder aufzubauen;
- im Falle eines Versicherungsschutzes oder einer sonstigen Entschädigung wird der Beitrag entsprechend gekürzt;
- bei Unsicherheit über die Versicherungsdeckung zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Bankbürgschaft erforderlich. Die Bürgschaft entspricht der Höhe des Förderbeitrags.
Was benötigen Sie
- Beitragsantrag:
- Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen: Antrag auf außerordentliche Beihilfe bei Naturkatastrophen (keine Abgrenzung);
- Privacy;
- Tourismus: Antrag auf außerordentliche Beihilfe bei Naturkatastrophen (Tourismus);
- Schadensaufstellung;
- Versicherungsposition;
- ausführliche Erklärung über etwaige andere Entschädigungsansprüche;
- Fotomaterial oder andere farbige Unterlagen, welche die Schadensfestsetzung erlauben;
- genaue Aufstellung der Arbeitsstunden für die Reparatur der Schäden;
- Inventarverzeichnisse, Ein- und Ausgangsregister der Lagerbuchhaltung vor dem Ereignis;
- alle anderen Unterlagen, die nachweisen können, dass das zerstörte oder beschädigte Gut bereits vor der Katastrophe vorhanden war.
- Stempelmarke auf Papier (mit Datum und Identifikationscode);
- @e.bollo;
- virtuelle Stempelsteuer (Nummer und Datum der Ermächtigung angeben).
So wird es gemacht
- an die Abteilung Wirtschaftsentwicklung per PEC, unter wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it oder
- an den Funktionsbereich Tourismus unter der Adresse: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.
So geht es weiter
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post;
- ist die Position der Versicherung oder sonstigen Entschädigung zum Zeitpunkt der Auszahlung noch unklar, wird der Beitrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung und gegen Vorlage einer Bankbürgschaft gewährt;
- die Provinz prüft die Unterlagen und bewilligt, wenn sie vollständig sind und nach Prüfung durch das Amt für Schätzungen der Autonomen Provinz Bozen, den Förderbeitrag;
- die Unternehmen müssen den Wiederaufbau innerhalb von 24 Monaten durchführen;
- erfolgt der Wiederaufbau nicht rechtzeitig, wird der Beitrag gestrichen oder gekürzt, und der Betrag muss zurückgezahlt werden.
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich die Kriterien für die Gewährung der Subventionen?
Sie können die Richtlinien für die Gewährung unter dem folgenden Link einsehen: Richtlinien für die Gewährung von außerordentlichen Subventionen im Unglücks- oder Katastrophenfall.
Muss ich nach dem Wiederaufbau des Betriebs die Rechnungen einreichen?
Nein, Rechnungen müssen nicht eingereicht werden. Der Beitrag wird für die Schäden gezahlt, die durch den Katastrophenfall entstanden sind.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 22. Oktober 1987, Nr. 27, „Außerordentliche Maßnahmen für gewerbliche Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gaststätten in Katastrophengebieten“;
- Beschluss der Landesregierung vom 16. April 2024, Nr. 236, „Richtlinien für die Gewährung von außerordentlichen Subventionen im Unglücks- oder Katastrophenfall“.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsentwicklung
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben) / +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete) / +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.i
Funktionsbereich Tourismus
Garibaldi-Straße 14, 39100 BozenTelefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: turismo.provincia.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
