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Dienstcode: 3284

Fördermaßnahmen für Unternehmen im Tourismussektor im Falle von Naturkatastrophen (ohne Abgrenzung des betroffenen Gebiets)

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Beschreibung

Es handelt sich um einen außerordentlichen Beitrag für Unternehmen, die in von Naturkatastrophen betroffenen Gebieten ansässig sind. Er dient zur Deckung eines Teils der entstandenen Schäden an Einrichtungen, Anlagen, Gütern sowie Personalkosten. Die Förderung erfolgt in Form eines Kapitalbeitrags und fällt unter die De-minimis-Regelung gemäß Verordnung (EU) 2023/2831.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Handwerksunternehmen;
  • Industrieunternehmen;
  • gastgewerbliche Unternehmen;
  • Handelsunternehmen;
  • Dienstleistungsunternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf den Standort des Unternehmens und die Art des erlittenen Schadens:

  • Das Unternehmen muss in einem Katastrophengebiet angesiedelt sein.
  • Das Unternehmen muss das Ausmaß des Schadens und dessen Vorliegen mit entsprechenden Unterlagen nachweisen.
  • Das begünstigte Unternehmen ist verpflichtet, seinen Betrieb oder seine Anlagen innerhalb von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Beitrags wieder aufzubauen.
  • Im Falle eines Versicherungsschutzes oder einer sonstigen Entschädigung wird der Beitrag entsprechend gekürzt.
  • Bei Unsicherheit über die Versicherungsdeckung zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Bankbürgschaft erforderlich. Die Bürgschaft entspricht der Höhe des Förderbeitrags.

Was benötigen Sie

Füllen Sie eines der folgenden Formulare aus:

Zudem benötigen Sie diese Dokumente:
  • Schadensaufstellung;
  • Versicherungsposition;
  • ausführliche Erklärung über etwaige andere Entschädigungsansprüche;
  • Fotomaterial oder andere farbige Unterlagen, welche die Schadensfestsetzung erlauben;
  • genaue Aufstellung der Arbeitsstunden für die Reparatur der Schäden;
  • Inventarverzeichnisse, Ein- und Ausgangsregister der Lagerbuchhaltung vor dem Ereignis;
  • alle anderen Unterlagen, die nachweisen können, dass das zerstörte oder beschädigte Gut bereits vor der Katastrophe vorhanden war.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen, die auf eine der folgenden Arten zu zahlen ist:
  • Stempelmarke auf Papier (mit Datum und Identifikationscode);
  • @e.bollo;
  • virtuelle Stempelsteuer (Nummer und Datum der Ermächtigung angeben).


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post.

Ist die Position der Versicherung oder sonstigen Entschädigung zum Zeitpunkt der Auszahlung noch unklar, wird der Beitrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung und gegen Vorlage einer Bankbürgschaft gewährt.

Das Amt für Schätzungen prüft die Unterlagen und, falls vollständig, bewilligt die Landesverwaltung die Förderung.

Die Unternehmen müssen den Wiederaufbau innerhalb von 24 Monaten durchführen.

Erfolgt der Wiederaufbau nicht rechtzeitig, wird der Beitrag gestrichen oder gekürzt, und der Betrag muss zurückgezahlt werden.


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintreten des Katastrophenereignisses gestellt werden.




Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben), +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete), +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)

E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it

PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it

Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 37 79

E-Mail: tourismus@provinz.bz.it

PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it

Website:tourismus.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.