Ausstellung, Änderung und Erneuerung von Dienstführerscheinen für das Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr, der Landesforstbehörde und des Zivilschutzes
Wer kann den Dienst nutzen
- Mitglieder der Berufsfeuerwehr;
- Mitglieder des Landesverbands der Feuerwehren Südtirol;
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren;
- Mitglieder der Bezirksverbände der Feuerwehren Südtirol;
- Mitglieder der Betriebsfeuerwehren;
- Mitglieder des Landesforstdienstes;
- Mitglieder der Agentur für Bevölkerungsschutz;
- Mitglieder des Bergrettungsdienstes im Alpenverein Südtirol;
- Mitglieder des Südtiroler Berg- und Höhlenrettung C.N.S.A.S.;
- Mitglieder des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz;
- Mitglieder des Landesverbands für Wasserrettung Südtirol;
- Mitglieder des Landesverbands Rettungshundestaffel Südtirol.
Voraussetzungen
- Sie müssen einem der im Abschnitt „Wer kann ansuchen“ genannten Dienste oder Organisationen angehören;
- Sie müssen im Besitz eines gültigen zivilen Führerscheins sein oder die Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung und das Bestehen der Eignungsprüfung erfüllen.
Was benötigen Sie
- ntragsformular für die Ausstellung eines Dienstführerscheins;
- beglaubigte Kopie des gültigen zivilen Führerscheins;
- zwei beglaubigte Passbilder des Antragstellers/der Antragstellerin im Format 30 mm x 35 mm.
- Antragsformular zur Änderung des Dienstführerscheins;
- beglaubigte Kopie des gültigen zivilen Führerscheins.
So wird es gemacht
So geht es weiter
- Der Funktionsbereich Brandschutz prüft die Unterlagen;
- Der Dienstführerschein wird erteilt, geändert oder verlängert.
Zeiten und Fristen
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Februar 2022, Nr. 7.
Zuständige Stelle
Funktionsbereich Brandschutz
Drususallee 116, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 57 77
E-Mail: bf-bz@provinz.bz.it oder cpvvf-bz@bfbz.it
Website: bevoelkerungsschutz.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
