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Dienstcode: 3276

Ausstellung, Änderung und Erneuerung von Dienstführerscheinen für das Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr, der Landesforstbehörde und des Zivilschutzes

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Beschreibung

Sie können die Erteilung, Änderung oder Verlängerung des Dienstführerscheins zum Führen von Fahrzeugen des Feuerwehrdienstes (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren usw.), des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes (Agentur für Bevölkerungsschutz, Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol, Südtiroler Berg- und Höhlenrettung C.N.S.A.S., Landesrettungsverein Weißes Kreuz und Landesverband für Wasserrettung Südtirol und Landesverband Rettungshundestaffel Südtirol) beantragen.
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Mitglieder der Berufsfeuerwehr;
  • Mitglieder des Landesverbands der Feuerwehren Südtirol;
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren;
  • Mitglieder der Bezirksverbände der Feuerwehren Südtirol;
  • Mitglieder der Betriebsfeuerwehren;
  • Mitglieder des Landesforstdienstes;
  • Mitglieder der Agentur für Bevölkerungsschutz;
  • Mitglieder des Bergrettungsdienstes im Alpenverein Südtirol;
  • Mitglieder des Südtiroler Berg- und Höhlenrettung C.N.S.A.S.;
  • Mitglieder des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz;
  • Mitglieder des Landesverbands für Wasserrettung Südtirol;
  • Mitglieder des Landesverbands Rettungshundestaffel Südtirol.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die Zugehörigkeit zu einem zugelassenen Dienst und der Besitz eines gültigen zivilen Führerscheins oder das Bestehen einer entsprechenden Prüfung:
  1. Sie müssen einem der im Abschnitt „Wer kann ansuchen“ genannten Dienste oder Organisationen angehören;
  2. Sie müssen im Besitz eines gültigen zivilen Führerscheins sein oder die Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung und das Bestehen der Eignungsprüfung erfüllen.

Was benötigen Sie

Um die Ausstellung eines Dienstführerscheins durch Umwandlung des zivilen Führerscheins zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:Um die Änderung oder Verlängerung des Dienstführerscheins zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten: Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Wenden Sie sich an das Kraftfahrzeugamt im Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz der Provinz Bozen.
 

So geht es weiter

  1. Der Funktionsbereich Brandschutz prüft die Unterlagen;
  2. Der Dienstführerschein wird erteilt, geändert oder verlängert.

Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine Fristen vorgesehen, außer für die Erneuerung des Dienstführerscheins über 65 Jahre, die innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 65. Lebensjahres beantragt werden muss.
 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Februar 2022, Nr. 7.

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