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Dienstcode: 3244

Erfahrung im Sommerpraktikum

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Beschreibung


Wenn Sie Schülerin, Schüler, Studentin oder Student sind, können Sie ein Sommerpraktikum bei uns absolvieren, um die Arbeitswelt aus nächster Nähe kennenzulernen und Ihre Kenntnisse über die Tätigkeiten der Landesverwaltung zu vertiefen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: Anleitung zum Sommerpraktikum.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Oberschulen, einschließlich der Berufsschulen, die mindestens die 4. Klasse besuchen. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits ein Maturadiplom haben (innerhalb eines Jahres nach dem Maturadiplom).
  • Studierende an Universitäten. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss haben (innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss).

Voraussetzungen

Die  Zugangsvoraussetzungen betreffen folgende Fachbereiche.

Für Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Oberschulen, einschließlich der Berufsschulen, die mindestens die 4. Klasse besuchen: beliebiger Fachbereich

Für Studierende, Absolventinnen und Absolventen der Universitäten:

  • Rechts- und Politikwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften;
  • Naturwissenschaften;
  • Technischer Bereich (einschließlich Agrar- und Forstwissenschaften);
  • Geisteswissenschaften.
Zusätzlich wird eine Grundkenntnis der italienischen und der deutschen Sprache verlangt.
 

Was benötigen Sie

Für die Beantragung des Sommerpraktikums müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Für die Landesämter der Autonomen Provinz Bozen:

  • Antrag, der digital ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben werden muss (handlich ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen);
  • detaillierten Lebenslauf;
  • gültigen Personalnachweis.

Für das Außenamt in Rom:

  • Antrag, der digital ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben werden muss (handlich ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen);
  • detaillierten Lebenslauf;
  • gültigen Personalnachweis.

Außerdem müssen Sie ein Eignungsgespräch mit der Direktorin des Amtes von Rom führen, mit folgendem Prüfungsprogramm:

  • Überprüfung der Sprachkenntnisse in Deutsch und Italienisch;
  • Während des Gesprächs werden – sowohl auf Deutsch als auch auf Italienisch – Fragen zum Verfassungsrecht, Autonomiestatut und zu der Geschichte Südtirols ab 1918 gestellt.

Wenn Sie die Eignung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben, müssen Sie das Gespräch nicht erneut führen.

Für das Außenamt in Brüssel:

  • Antrag, der digital ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben werden muss (handlich ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen);
  • detaillierten Lebenslauf;
  • gültigen Personalnachweis.

Auch hier müssen Sie ein Eignungsgespräch mit der Direktorin des Amtes in Brüssels führen, mit folgendem Prüfungsprogramm:

  • Überprüfung der Sprachkenntnisse in Deutsch und Italienisch sowie wahlweise Englisch oder Französisch;
  • Allgemeines Wissen über die Europäische Union und Grundkenntnisse des EU-Rechts; Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino; aktuelle EU-Themen.

Wenn Sie die Eignung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben, müssen Sie das Gespräch nicht erneut führen.
Für die Bewerbung fallen keine Kosten an.



So geht es weiter

Für die Landesämter der Autonomen Provinz Bozen:Für die Außenämter in Rom und Brüssel:
  • Der Antrag wird vom Amt für Personalaufnahme geprüft;
  • Wenn der Antrag die Anforderungen erfüllt und Siedie Eignung noch nicht erworben haben, erhalten Sie die Einladung zum Gespräch. Nach Abschluss aller Gespräche wird die Rangordnung erstellt und ihnen per E-Mail zugesandt;
  • Wenn der Antrag die Anforderungen nicht erfüllt, erhalten Sie ein Einschreiben mit Rückschein über den Ausschluss aus dem Verfahren nach Abschluss aller Gespräche.
Weitere Informationen zur Rangordnung finden Sie in folgendem Dokument: Zuweisungskriterien.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag bis 31. Januar, 12:00 Uhr jedes Jahres einreichen, für ein Sommerpraktikum bei:
  • den Ämtern der Autonomen Provinz Bozen;
  • den Außenämtern in Brüssel oder Rom.
Die Rangordnungen werden bis zum 1. März veröffentlicht oder zugesandt.

Häufig gestellte Fragen

Wann werden die Antragsformulare auf der Website veröffentlicht?

Die Formulare sind ab der ersten Dezemberwoche jedes Jahres verfügbar.

Wie lange kann das Praktikum dauern?

Das Praktikum darf nicht kürzer als 4 Wochen und nicht länger als 3 Monate sein.

Kann ich mich gleichzeitig für ein Praktikum bei der Autonomen Provinz Bozen und bei den Außenämtern in Rom und Brüssel bewerben?

Ja, es können gleichzeitig drei verschiedene Anträge gestellt werden.