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Dienstcode: 3241

Horizontale Mobilität in der Landesverwaltung

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Beschreibung

Wenn Sie bereits fest bei der Autonomen Provinz Bozen angestellt sind, haben Sie die Möglichkeit, die Stelle in der Landesverwaltung zu wechseln. Im Rahmen der horizontalen Mobilität können Sie das Amt oder das Berufsbild wechseln (sofern dies in derselben Funktionsebene erfolgt und Sie die Voraussetzungen des Berufsbilds erfüllen).


Wer kann den Dienst nutzen

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie:

  • sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der gleichen Funktionsebene befinden und
  • die Voraussetzungen des Berufsbilds erfüllen.

Sie können auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine horizontale Mobilität in Anspruch nehmen, jedoch nur, wenn:

  • Sie in einer Rangordnung für unbefristete Aufnahme als geeignet eingestuft sind;
  • Sie vorübergehend mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt sind.

Sie können den Antrag nicht stellen, wenn Sie aufgrund einer Rangordnung für befristete Aufnahme befristet eingestellt wurden.


Voraussetzungen

Unbefristete oder befristete Anstellung mit Eignung in derselben Funktionsebene für die horizontale Mobilität zu anderen Berufsbildern, für die man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder Ihr Berufsbild in einer andere Funktionsebene ändern möchten, müssen Sie an einem Wettbewerb für das gewünschte Berufsbild teilnehmen und diesen gewinnen, sofern ein solcher ausgeschrieben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abteilung Personal: Horizontale Mobilität.


So wird es gemacht

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, ändert sich der Vorgang.

1) Wenn Sie Ihr Berufsbild ändern möchten, während Sie am selben Arbeitsplatz bleiben: Das Ansuchen muss von Ihrem/Ihrer Vorgesetzten an die E-Mail-Adresse des Amts für Personalaufnahme geschickt werden: assunzionipersonale@provincia.bz.it, da es sich um eine organisatorische Entscheidung und nicht um einen Initiativantrag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin handelt. Wenn es objektive Gründe für eine Änderung des Berufsbilds gibt, können Sie mit Ihrem Amtsleiter/Ihrer Amtsleiterin sprechen, der/die die Situation beurteilen werden.

2) Wenn Sie Ihr Berufsbild ändern und/oder an einen anderen Arbeitsplatz wechseln möchten: Konsultieren Sie das Portal mit den verfügbaren Stellen (LINK in Kürze neu) und suchen Sie unter den Anzeigen für Ihre Funktionsebene und/oder Ihr Berufsbild die Stelle mit den von Ihnen gewünschten Merkmalen. Die Anzeige enthält den Namen des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin und die Kontaktangaben. Sie müssen sich an die Kontaktperson wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Der Vorgang wird abgeschlossen durch Übersendung an die E-Mail des Amts für Personalaufnahme assunzionipersonale@provincia.bz.it des Formulars Versetzung, das die entsprechenden Angaben enthält und von Ihnen, den bisherigen Führungskräften sowie den Führungskräften der zu besetzenden Stelle unterzeichnet ist.

Denken Sie daran: Wenn Sie die in den Kollektivverträgen festgelegten Voraussetzungen für eine Versetzung nicht erfüllen, müssen Sie an einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen, bei dem Stellen wie die von Ihnen gewünschte ausgeschrieben werden.


So geht es weiter

In beiden Fällen (nur Änderung des Berufsbilds oder auch Wechsel der Stelle) wird ein neuer Arbeitsvertrag erstellt, der die Daten in den Personalinformationssystemen aktualisiert.


Zeiten und Fristen

Es gibt keine besonderen Fristen. Es gilt die normale Dauer des Verfahrens.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich freie Stellen in der Landesverwaltung finden?

Im Portal der freien Stellen, das nur für das derzeitige Personal sichtbar ist, finden Sie auch verschiedene nützliche Daten wie die vorgesehenen Aufgaben, den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin und die Kontaktangaben. 

Muss ich die Probezeit wiederholen, wenn ich das Berufsbild wechsle?

Ja, die Probezeit bezieht sich auf die Aufgaben der verschiedenen Berufsbilder. Wenn Sie also das Berufsbild wechseln, müssen Sie eine neue Probezeit absolvieren.

Was passiert, wenn ich die Probezeit im neuen Berufsbild nicht bestehe? Kann ich zu meinem vorherigen Berufsbild zurückkehren? 

Ja, es besteht die Möglichkeit, auf die zuvor besetzte Stelle zurückzukehren wie in Artikel 14 Absatz 8 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags vom 12. Februar 2008 vorgesehen.