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Dienstcode: 3239

SRA09 – ACA9: Bewirtschaftung von Natura 2000-Lebensräumen

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Beschreibung

Beihilfen für Natura 2000 Lebensräume und weitere naturnahe Lebensräume in der gesamten Provinz, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten.
Ziel ist es, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensräume zu erhalten, sie miteinander zu verbinden und so die lokale Flora und Fauna zu fördern.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Landwirtschaftsbetriebe, die:
  • über Flächen verfügen, die für diese Art von Beihilfe zulässig sind;
  • die Mindestprämie von 200 € erreichen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen als natürliche oder juristische Person beim Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein;
  • Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Verpflichtungen für die Maßnahme einhalten. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgendem Link Landschaftspflegeprämien.

Was benötigen Sie

Erkennungsausweis.

Der Dienst ist kostenlos, wenn Sie sich direkt an unsere Büros wenden.

Für die Kosten der Beratung durch den Südtiroler Bauernbund oder Coldiretti wenden Sie sich bitte direkt an die Berufsverbände.

So wird es gemacht

Zur Antragstellung gehen Sie bitte:
  • zu den Berufsverbänden: Südtiroler Bauernbund oder Coldiretti;
  • zum Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft, nach vorheriger Terminvereinbarung.

So geht es weiter

  1. Es kann vorkommen, dass auf Ihren Flächen eine Vorortkontrolle stattfindet (etwa 3 % der Antragsteller);
  2. die Landesverwaltung prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle Verpflichtungen eingehalten haben;
  3. Sie werden per PEC oder per Einschreibebrief benachrichtigt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Verpflichtungen nicht eingehalten werden;
  4. im Falle eines positiven Ergebnisses werden Sie keine Mitteilung erhalten.

Zeiten und Fristen

  • Beantragen Sie innerhalb 31. März des vorangegangenen Jahres eine Erhebung zur Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen.
  • Reichen Sie ein Ansuchen innerhalb 15. Mai 2026 ein.
  • Ändern Sie bei Bedarf das Ansuchen innerhalb 10. Juni 2026.
  • Ziehen Sie Ihr Ansuchen ganz oder teilweise innerhalb 15. November 2026 zurück;
  • Reichen Sie jederzeit Änderungen für offensichtliche Fehler ein.
Es ist möglich, dass es Verlängerungen gibt. Sie können die aktualisierten Fristen auf MyCivis nachsehen. 

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf Website der zuständigen Einrichtung und auf der Website der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Landschaftspflegeprämien

Welche Lebensräume kommen für diese Intervention in Frage?

Extensiv bewirtschaftete Wiesen mit oder ohne Lärchen, Lärchenweiden, Schilfbestände, Streuobstwiesen und Kastanienhaine, Moore, Auwälder und Hecken. Einzelheiten finden Sie auf der Website der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung.

Wie lange muss ich mich verpflichten?

Die Verpflichtungen müssen für mindestens fünf Jahre nach dem ersten Antrag erfüllt werden.