Beschreibung
Die Maßnahme gilt für alle Kulturarten, mit Ausnahme der Apfelanbauflächen und ist in zwei Aktionen unterteilt:
- SRA29.1 Aktion „Umstellung auf den biologischen Landbau“;
- SRA29.2 Aktion „Beibehaltung des biologischen Landbaus“.

Die Maßnahme gilt für alle Kulturarten, mit Ausnahme der Apfelanbauflächen und ist in zwei Aktionen unterteilt: