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Dienstcode: 3234

Beiträge für den Bau von Anlagen und Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung

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Beschreibung

Beitrag von bis zu 90 % der als zulässig anerkannten Ausgaben für:

  • Planung, Errichtung, Renovierung, Erweiterung sowie Anpassung an den Stand der Technik und bewährte außergewöhnliche Instandhaltung von Abfallbewirtschaftungsanlagen;
  • Erwerb und Bereitstellung der für die Abfallbewirtschaftung erforderlichen Flächen;
  • Ankauf von Maschinen, Geräten und Ausrüstungen aller Art, die für den ordnungsgemäßen und modernen Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen erforderlich sind;
  • Rekultivierungsmaßnahmen gemäß Artikel 40 sowie Sanierung und Rekultivierung von Abfalldeponien;
  • die Erstellung von übergemeindlichen Studien und Projekten für die Abfallbewirtschaftung.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden;
  • Gemeindenverband;
  • Bezirksgemeinschaften;
  • Sonderbetriebe;
  • Kapitalgesellschaften mit vorwiegend öffentlicher Beteiligung.


Voraussetzungen

Sie können keine Anträge stellen, deren Ausgaben unter 10.000,00 Euro liegen.

 


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

Anlagen zum Antrag

  • Beschluss der Körperschaft oder Gesellschaft, die den Antrag stellt;
  • eine detaillierte Kostenschätzung für das Ausführungsprojekt;
  • Zeitplan der Tätigkeiten und die damit verbundenen Kosten;
  • CUP (einheitlicher Projektcode).

Stempelmarke

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen:

  • Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben;
  • Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die Formulare im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ ausfüllen und im PDF-Format telematisch über PEC an die Landesverwaltung senden: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it.

 


So geht es weiter

  1. Das Verwaltungsamt für Umwelt prüft die formale Korrektheit Ihres Antrags.
  2. Das Amt für Abfallwirtschaft führt eine technische Bewertung der Maßnahmen laut Artikel 23 Absatz 1 des geltenden Gesetzes nach den Kriterien der Notwendigkeit, Dringlichkeit und Angemessenheit der Kosten durch. Anschließend erstellt es eine interne fachkundliche Stellungnahme dazu.
  3. Den Beitrag erhalten Sie auf die IBAN, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

 


Zeiten und Fristen

Anträge können jeweils vom 1. Januar bis zum 30. September eines Jahres eingereicht werden.

 


Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stand des Verfahrens oder zur Auszahlung des Beitrags habe?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Verwaltungsamt für Umwelt:

Was muss ich für die Auszahlung der Beiträge einreichen?

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Brief per zertifizierter E-Mail (PEC) senden, in dem Sie die Nummer des Dekrets angeben, mit dem der Zuschuss gewährt wurde. Der Brief muss eine Übersichtstabelle mit allen Daten zu den verschiedenen Rechnungen und Beträgen enthalten, da es kein vorgedrucktes Formular gibt. Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen: Rechnungen, Zahlungsaufträge, Bankbelege und XML-Dateien.

Kann ich diesen Dienst für die Anforderung von Kühlhäusern für die Lagerung von Tierkörpern nutzen?

Ja.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Rechtsgrundlagen:

 

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Zuständige Stelle

Verwaltungsamt für Umwelt

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen (BZ)

Telefon: +39 0471 41 1840

E-Mail: verw.umwelt@provinz.bz.it

PEC: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it

Website: ambiente.provincia.bz.it

 

Amt für Abfallwirtschaft

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 18 80

Fax: +39 0471 41 18 59

E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it

PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it

Website: umwelt.provinz.bz.it

Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.