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Dienstcode: 3226

Beiträge für beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitssuchende, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Es können Anträge auf einen Beitrag zur Teilnahme an beruflichen Weiterbildungskursen in Italien oder im Ausland gestellt werden, die auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine neue berufliche Tätigkeit abzielen und einen Kompetenzerwerb ermöglichen, um im neuen Feld Fuß fassen zu können. Ausschlaggebend für die Gewährung des Beitrags ist die Übereinstimmung der gewählten Weiterbildungskurse mit dem bisherigen Lebenslauf der Antragstellenden.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie bei einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind.
  • Arbeitssuchende, die ordnungsgemäß beim Arbeitsmarktservice der Autonomen Provinz Bozen als arbeitslos gemeldet sind.
​​​​​​Vom Beitrag ausgeschlossen sind laut geltenden Richtlinien unter anderem öffentlich Bedienstete sowie Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer.

 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien.

Einen Antrag stellen können:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer privaten Arbeitgeberin oder einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind. Das Arbeitsverhältnis muss mit einem nationalen Kollektivvertrag geregelt sein.
  • Arbeitssuchende, die ordnungsgemäß beim Arbeitsmarktservice der Autonomen Provinz Bozen als arbeitslos gemeldet sind.
  • alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in Südtirol haben.

Die beruflichen Weiterbildungskurse:
  • müssen mit dem Lebenslauf der Antragstellerin oder des Antragstellers übereinstimmen und eine Dauer von maximal 500 Unterrichtsstunden haben.
  • Kurse, die bereits vor der Einreichung des Antrags begonnen oder abgeschlossen wurden, werden nicht gefördert.
Auf allen Rechnungen und entsprechenden Überweisungen muss der CUP (einheitlicher Projektcode) angegeben werden. Dieser wird von der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung nach Einreichung des Antrags mitgeteilt.

Der Kursveranstalter muss:
  • eine öffentliche oder private Körperschaft oder Gesellschaft sein,
  • für die Weiterbildung akkreditiert sein oder über eine ISO-, EFQM-Zertifizierung oder Ähnliches verfügen beziehungsweise muss er entsprechende Referenzen und Erfahrung im einschlägigen Bereich aufweisen.

Was benötigen Sie

  • Antragsformular;
  • Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag;
  • Anbringen der Stempelmarke auf der im Antrag vorgesehenen Stelle:


Anlagen:

  • Ein datierter und unterzeichneter Lebenslauf (nicht älter als ein Jahr) ist beizulegen.
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises


Nicht vollständige Anträge sind nicht zulässig.

 


So wird es gemacht

Wenden Sie sich hierfür bitte an die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung, Dantestraße 3, 39100 Bozen.
a) per E-Mail an weiterbildung.berufsbildung@provinz.bz.it oder über die PEC-Adresse weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it.
b) auf dem Postweg oder per Einschreiben mit Rückschein oder
c) durch persönliche Abgabe des Antrags nach Terminvereinbarung.

 


So geht es weiter

  1. Stellen Sie Ihren Antrag um Gewährung eines Beitrags vor Kursbeginn.
  2. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen und protokolliert wurde. Gleichzeitig wird Ihnen der CUP-Kodex mitgeteilt. Dieser muss auf der Rechnung und auf der Überweisung der Teilnahmegebühr angegeben werden.
  3. Wichtig: Belege, einschließlich Akontorechnungen, die vor dem Einreichdatum des Antrags ausgestellt wurden sowie Zahlungen, die vor diesem Datum getätigt wurden, bewirken den Ausschluss von der Förderung der gesamten Weiterbildungsmaßnahme.

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss spätestens am Tag vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden. Die Abrechnungsunterlagen müssen hingegen innerhalb von 30 Tagen nach Kursende eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen finden Sie hier: Beiträge für beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz von 1977, Nr. 29;
  • Landesgesetz von 1992, Nr. 40.
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