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Dienstcode: 3225

Ausbildungs- und Orientierungspraktika für Erwachsene

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Beschreibung

Es handelt sich um einen individuell zugeschnittenen Ausbildungsweg, der es ermöglicht, persönliche und berufliche Kompetenzen direkt am Arbeitsplatz zu erwerben. Das Praktikum stellt kein Arbeitsverhältnis dar.

Das Praktikum:

  • vermittelt Ihnen praktische Erfahrung in privaten Unternehmen, öffentlichen Körperschaften, bei freiberuflich Tätigen, Genossenschaften oder Vereinen;
  • hat eine maximale Dauer von: 500 Stunden und kann höchstens zweimal wiederholt werden;
  • wird mit einem Entgelt von 4 €/effektive Anwesenheitsstunde vergütet, erhöht auf 5,50 €/Stunde, wenn der Praktikumsort mehr als 5 km vom Wohnsitz/Wohnort entfernt ist.

Wer kann den Dienst nutzen

Beschäftigungs- oder arbeitslose Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Provinz Bozen.


Voraussetzungen

Die beschäftigungs- oder arbeitslosen Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Provinz Bozen haben, müssen einer der folgenden Kategorien angehören:
  1. Menschen in prekären Lebensverhältnissen:
  • Menschen in Suchttherapie;
  • Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder die sich in psychiatrischer Behandlung befinden;
  • Menschen, die von einem Sozial- oder Gesundheitsdienst betreut werden;
  • ehemalige Häftlinge oder Personen, die haftersetzenden Maßnahmen unterstehen;
  • Asylantragsteller und Asylantragstellerinnen, Flüchtlinge oder Personen, die internationalen Schutz genießen;
  • Opfer von Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung.
  1. Jugendliche mit Schulabbruch:
  • die die Oberschule abgebrochen haben;
  • für die die territorialen Dienste (Gesundheit, Soziales, Ausbildung) ein Praktikum für die schulische/berufliche Wiedereingliederung für sinnvoll halten.
  1. Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt:
  • Personen, die seit mindestens 6 Monaten beschäftigungs- oder arbeitslos sind und in Ausbildungsmaßnahmen eingebunden sind;
  • Personen über 26 Jahre, die eine Umschulung anstreben oder wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden müssen.

Was benötigen Sie

Die Formulare werden in der Aktivierungsphase gemeinsam mit den für den Dienst zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgefüllt.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Sie können Ihr Ansuchen bei der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung stellen:
  • die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung aktiviert;
  • die Unterlagen werden mit Unterstützung des zuständigen Dienstes ausgefüllt.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post.

Zeiten und Fristen

  • Es gibt keine festen Fristen;
  • die Aktivierung erfolgt auf Ansuchen und nach Rücksprache mit den Ansprechpartnern oder Ansprechpartnerinnen der Koordinationsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Zonen ist das Amt zuständig?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung sind für folgende Zonen in Südtirol zuständig:
  • Helga Huber: Pustertal, Wipptal, Eisacktal, Salten-Schlern (Welschnofen, Deutschnofen, Karneid, Kastelruth, Gröden und Gadertal) - Tel. +39 0471 41 69 34
  • Elmar Plangger: Vinschgau, Burggrafenamt, Deutschnonsberg, Überetsch, Salten-Schlern (Tschögglberg, Sarntal und Ritten) - Tel. +39 0471 41 69 35
  • Verena Hilpold: Bozen und Unterland - Tel. +39 0471 41 69 27
Verwaltung und Sekretariat

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.