Dienstcode: 3224
Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden
Der Dienst ermöglicht es Weiterbildungsanbietern, einen Beitrag für die Organisation von Weiterbildungskursen für Beschäftigte oder Arbeitssuchende zu erhalten. Sie können einen Beitrag von bis zu 30.000 € pro Kurs erhalten, maximal 70 % der zulässigen Ausgaben. Die restlichen 30 % gehen zu Lasten des Veranstalters/der Veranstalterin.
Wer kann den Dienst nutzen
- Öffentliche oder private Körperschaften und Berufsbildungseinrichtungen;
- bilaterale Einrichtungen;
- Berufskammern und -kollegien.
Voraussetzungen
Die antragstellenden Einrichtungen müssen:
- ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
- in ihrer Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung als Zielsetzung vorsehen;
- Kurse in Südtirol organisieren, mit einer maximalen Dauer von 500 Stunden und mit fach- und berufsbezogenen Inhalten;
- mindestens 8 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen pro Kurs gewährleisten (ohne die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung selbst).
- Sprachkurse,
- Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art,
- Kurse im Gesundheitsbereich zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken,
- Coaching, Supervision oder Beratung,
- Tagungen, Messen, Kongresse und Ähnliches.
Was benötigen Sie
- Antragsformular;
- Kostenvoranschlag;
- Lebensläufe der Dozenten und Dozentinnen sowie der verantwortlichen Personen für die Kursleitung und für das Tutoring;
- Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin;
- Time Sheet für die Abrechnung der Stunden: Anwesenheitsliste;
- Teilnehmerliste (im Excel-Format);
- Deggendorfer Erklärung
So wird es gemacht
Sie können das Ansuchen stellen, indem Sie die Unterlagen an die folgende PEC senden: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it.
So geht es weiter
- Nach der positiven Stellungnahme der Kommission erhalten Sie ein Schreiben über die Annahme des Beitrags, in dem der genehmigte Betrag angegeben ist;
- Am Ende des Kurses müssen Sie die Abrechnung per PEC an: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it senden wie in dem Schreiben angegeben.
- Der Beitrag wird auf die von Ihnen im Antrag angegebene IBAN überwiesen.
Zeiten und Fristen
Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn des Kurses eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Stelle
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung
Dantestraße 3, 39100 BozenTelefon; +39 0471 41 69 16
E-Mail: weiterbildung.berufsbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-bildung.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstleistungen außerhalb dieser Bürozeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
