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Dienstcode: 3224

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der deutschsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es Weiterbildungsanbietern, einen Beitrag für die Organisation von Weiterbildungskursen für Beschäftigte oder Personen mit Arbeitslosenstatus zu erhalten. Sie können einen Beitrag von bis zu 30.000 € pro Kurs erhalten.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Öffentliche oder private Körperschaften und Berufsbildungseinrichtungen;
  • bilaterale Einrichtungen der Sozialpartner;
  • Berufskammern und Berufskollegien.

Voraussetzungen

Die antragstellenden Weiterbildungsanbieter müssen:

  • ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
  • in ihrer Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung als Zielsetzung vorsehen;
  • für die Weiterbildung akkreditiert sein;
  • über eine ISO-; EFQM- oder ähnliche anerkannte Zertifizierung verfügen;
  • entsprechende Referenzen und Erfahrung im einschlägigen Bereich aufweisen;
  • Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten in der Autonomen Provinz Bozen organisieren, mit einer maximalen Dauer von 500 Stunden;
  • mindestens 8 Teilnehmende pro Kurs gewährleisten (ohne Mitarbeitende der Einrichtung selbst).

Nicht gefördert werden:

  • Sprachkurse,
  • Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art,
  • Kurse im Gesundheitsbereich, welche auf die Therapie, Diagnose und Behandlung von Leiden und Beschwerden und Ähnliches abzielen,
  • Kurse, die esoterische oder weltanschauliche Inhalte vermitteln,
  • Coaching, Supervision oder Beratung,
  • Tagungen, Vorträge, Messen, Kongresse und Ähnliches,
  • Kurse, die bereits durch ein vergleichbares Bildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt sind,
  • Kurse, welche bereits direkt durch öffentliche Mittel kofinanziert werden.

Was benötigen Sie

  • Ein vollständig ausgefüllter und vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichneter Antrag, der auf dem von der Landesdirektion für die deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten Antragsformular abgefasst ist;
  • Kostenvoranschlag;
  • Unterschriebene und datierte Lebensläufe der Dozentinnen und Dozenten (nicht älter als ein Jahr) sowie der verantwortlichen Personen für die Kursleitung und für das Tutoring;
  • Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin;
  • Anwesenheitsliste für die Abrechnung der Stunden;
  • Teilnehmerliste (im Excel-Format);
  • Erklärung zur Beihilfenregelung und Deggendorf-Erklärung Deggendorfer Erklärung
  • Anbringen der Stempelmarke auf der im Antrag vorgesehenen Stelle (sofern geschuldet).


So geht es weiter

Nach der positiven Stellungnahme der Bewertungskommission erhalten Sie ein Schreiben über die Gewährung des Beitrags. Darin ist der genehmigte Betrag vermerkt.

Am Ende des Kurses müssen Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen  an folgende PEC-Adresse weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it senden.

Die Überweisung des Beitrags erfolgt auf die von Ihnen im Antrag angegebenen Bankdaten (IBAN).


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn des Kurses eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen