Beschreibung
Ansuchen um Zugang zu Umweltinformationen.
In bestimmten in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen kann der Zugang aufgeschoben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Ansuchen um Zugang zu Umweltinformationen.
In bestimmten in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen kann der Zugang aufgeschoben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Jede Person (natürliche oder juristische Person oder Vereinigung), die einen Antrag stellt, ohne dass die Person ihr eigenes Interesse erklären muss.
Antragsformular für den Zugang zu Umweltinformationen;
Sie benötigen einen gültigen Personalsausweis, um ihn bei der Einreichung des Antrags vorzulegen. Oder eine Kopie, die dem schriftlichen Antrag beizufügen ist.
Im Falle der Bevollmächtigung, auch als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, benötigen Sie eine Kopie der Vollmacht und einen gültigen Personalausweis des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin.
Die bloße Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen ist kostenlos.
Der Antrag auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen in einfacher Ausfertigung ist stempelsteuerfrei.
Der Antrag auf originalgetreue Kopien von Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen unterliegt einer Stempelsteuer von 16 Euro.
Die Überlassung von Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, mit Ausnahme der Erstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern.
Für die Erstellung von Fotokopien oder von beglaubigten Abschriften sämtlicher Arten von Unterlagen sind folgende Beträge zu zahlen:
Beträge unter 2,00 Euro müssen nicht bezahlt werden. Die antragstellende Person darf den Kopierauftrag für die angeforderten Unterlagen jedoch nicht splitten, um eine Zahlung zu vermeiden.
Sie können die Unterlagen persönlich in den Ämtern der Agentur abgeben oder diese an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz senden:
Wenn Sie eine Fotokopie oder beglaubigte Abschrift beantragen, zahlen Sie den fälligen Betrag über das pagoPA-System auf dem Portal „ePayS“ (de.epays.it/pagonetAAR/default/homepage.do) und gehen wie folgt vor:
Füllen Sie die Felder in der Maske aus und führen Sie die Zahlung durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Umweltinformationen beschreiben den Zustand der Umwelt in einem bestimmten Gebiet. Sie informieren beispielsweise:
Zu den Umweltinformationen gehören auch Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen zur Regulierung des Sektors.
Ja, aber in den in Artikel 44 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 4/2020 vorgesehenen Fällen wird der Zugang verweigert, eingeschränkt oder nur teilweise zugelassen.
Weitere Informationen über den Zugang der Bürger und Bürgerinnen finden Sie auf der Seite „Transparente Verwaltung“ auf der Website der Autonomen Provinz Bozen.
Amba-Alagi-Straße 5, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 71 09
E-Mail: umweltagentur@provinz.bz.it
PEC: umwelt.ambiente@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.