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Dienstcode: 3223

Zugang zu den Umweltinformationen

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Beschreibung

Ansuchen um Zugang zu Umweltinformationen.

In bestimmten in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen kann der Zugang aufgeschoben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Jede Person (natürliche oder juristische Person oder Vereinigung), die einen Antrag stellt, ohne dass die Person ihr eigenes Interesse erklären muss.

 


Was benötigen Sie

Antragsformular für den Zugang zu Umweltinformationen;
Sie benötigen einen gültigen Personalsausweis, um ihn bei der Einreichung des Antrags vorzulegen. Oder eine Kopie, die dem schriftlichen Antrag beizufügen ist.
Im Falle der Bevollmächtigung, auch als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, benötigen Sie eine Kopie der Vollmacht und einen gültigen Personalausweis des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin.

Kosten für den Dienst:

Die bloße Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen ist kostenlos.
Der Antrag auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen in einfacher Ausfertigung ist stempelsteuerfrei.
Der Antrag auf originalgetreue Kopien von Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen unterliegt einer Stempelsteuer von 16 Euro.
Die Überlassung von Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, mit Ausnahme der Erstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern.

Für die Erstellung von Fotokopien oder von beglaubigten Abschriften sämtlicher Arten von Unterlagen sind folgende Beträge zu zahlen:
  • 25 Cent pro Seite für Schwarz-Weiß-Kopien bei Papierformaten bis maximal 210x297 mm;
  • 45 Cent pro Seite für Schwarz-Weiß-Kopien bei Papierformaten über 210x297 mm;
  • 75 Cent pro Seite für Farbkopien bei Papierformaten bis maximal 210x297 mm;
  • 1,40 Euro pro Seite für Farbkopien bei Papierformaten über 210x297 mm.

Beträge unter 2,00 Euro müssen nicht bezahlt werden. Die antragstellende Person darf den Kopierauftrag für die angeforderten Unterlagen jedoch nicht splitten, um eine Zahlung zu vermeiden.


So wird es gemacht

Sie können die Unterlagen persönlich in den Ämtern der Agentur abgeben oder diese an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz senden:Wenn Sie eine Fotokopie oder beglaubigte Abschrift beantragen, zahlen Sie den fälligen Betrag über das pagoPA-System auf dem Portal „ePayS“ (https://de.epays.it/pagonetAAR/default/homepage.do) und gehen wie folgt vor:
  • wählen Sie den Bereich „pagoPA Online-Zahlungen“,
  • und die Körperschaft „Autonome Provinz Bozen“,
  • dann den Dienst „Verwaltungsspesen“,
  • die Zahlungsart „Kopie von Dokumenten“.
Füllen Sie die Felder in der Maske aus und führen Sie die Zahlung durch.

So geht es weiter

  • Die Agentur erhält Ihren Antrag;
  • Sie teilt ihre Entscheidung so schnell wie möglich mit: innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags bzw. innerhalb von 60 Tagen bei komplexen Anträgen. In diesem Fall werden Sie unverzüglich über die Verlängerung und die Gründe hierfür informiert;
  • Wenn Ihr Antrag jedoch zu allgemein gehalten ist, werden Sie kontaktiert, um das Ansuchen zu ergänzen und zu präzisieren, andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt;
  • In bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen kann das Recht auf Zugang ganz oder teilweise verweigert werden: Siehe hierzu den Erlass des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4, Art. 44. Auch in diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Antrag eine schriftliche und begründete Mitteilung;
  • Wenn dem Ansuchen stattgegeben wird, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung auf die gleiche Weise, in der Sie das Ansuchen gestellt haben;
  • Wird der Antrag abgelehnt, können Sie beim Regionalen Verwaltungsgericht (T.A.R.) von Trentino-Südtirol – Autonome Abteilung Bozen – Berufung einlegen. Dazu haben Sie maximal 30 Tage Zeit ab der Mitteilung oder bis zum Ombudsmann.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen beschreiben den Zustand der Umwelt in einem bestimmten Gebiet. Sie informieren beispielsweise:

  • über den Zustand des Wassers;
  • über den Zustand der Luft;
  • über den Zustand des Bodens;
  • über den Zustand der Ökosysteme;
  • über den Zustand der Fauna;
  • über den Zustand der Flora;
  • über das Vorhandensein von Phänomenen, die die Gesundheit und Sicherheit von Menschen beeinträchtigen können sowie über die Qualität der Umweltfaktoren (Chemikalien, Lärm, Strahlung, Abfall, Emissionen, Abwasser usw.).

Zu den Umweltinformationen gehören auch Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen zur Regulierung des Sektors.

Besteht auch ein allgemeiner Bürgerzugang zu Umweltinformationen?

Ja, aber in den in Artikel 44 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 4/2020 vorgesehenen Fällen wird der Zugang verweigert, eingeschränkt oder nur teilweise zugelassen.

Weitere Informationen über den Zugang der Bürger und Bürgerinnen finden Sie auf der Seite „Transparente Verwaltung“ auf der Website der Autonomen Provinz Bozen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser. 

Rechtsgrundlagen:

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