Beschreibung
Ansuchen um Zugang zu Umweltinformationen.
In bestimmten in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen kann der Zugang aufgeschoben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Ansuchen um Zugang zu Umweltinformationen.
In bestimmten in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen kann der Zugang aufgeschoben, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Jede Person (natürliche oder juristische Person oder Vereinigung), die einen Antrag stellt, ohne dass die Person ihr eigenes Interesse erklären muss.
Kosten für den Dienst:
Die bloße Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und Umweltinformationen ist kostenlos.Beträge unter 2,00 Euro müssen nicht bezahlt werden. Die antragstellende Person darf den Kopierauftrag für die angeforderten Unterlagen jedoch nicht splitten, um eine Zahlung zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Umweltinformationen beschreiben den Zustand der Umwelt in einem bestimmten Gebiet. Sie informieren beispielsweise:
Zu den Umweltinformationen gehören auch Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen zur Regulierung des Sektors.
Ja, aber in den in Artikel 44 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 4/2020 vorgesehenen Fällen wird der Zugang verweigert, eingeschränkt oder nur teilweise zugelassen.
Weitere Informationen über den Zugang der Bürger und Bürgerinnen finden Sie auf der Seite „Transparente Verwaltung“ auf der Website der Autonomen Provinz Bozen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Amba-Alagi-Straße 5, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 71 00
E-Mail: umweltagentur@provinz.bz.it
PEC: umwelt.ambiente@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it