Beschreibung
Beitragsantrag gemäß Landesgesetz vom 21. Dezember 2011, Nr. 15, verwaltet vom Amt für Menschen mit Behinderungen, für Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht.

Beitragsantrag gemäß Landesgesetz vom 21. Dezember 2011, Nr. 15, verwaltet vom Amt für Menschen mit Behinderungen, für Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht.
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die Projekte zur Prävention und Rehabilitation von Spielsucht erarbeiten.
Der Beitrag kann von Gemeinden und Bezirksgemeinschaften beantragt werden, die folgenden Aktivitäten ohne Gewinnabsichten durchführen:
Dieser Dienst ist kostenlos.
Nein, der Beitrag deckt höchstens 90 % der zulässigen und tatsächlich getätigten Ausgaben.
Nein, es dürfen nur Ausgaben, die nach Einreichung des Antrags getätigt wurden, müssen eingetragen werden.
Initiativen beziehen sich nur auf das Jahr der Antragstellung, sie können nicht im Folgejahr durchgeführt werden.
Der Beitrag wird erst nach Vorlage des Jahresabschlusses im Folgejahr aufgrund seiner Gewährung ausgezahlt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 70
E-Mail: menschen.behinderungen@provinz.bz.it
PEC: disabilita.behinderung@pec.prov.bz.it
Website: soziales.provinz.bz.it
Valeria Palazzolo
Telefon: +39 0471 41 82 77
Von Montag bis Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.