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Dienstcode: 3208

Einsatz eines Fahrzeugs als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer

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Beschreibung

Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen einer von der Gemeinde erteilten Lizenz für den Taxidienst oder Mietwagendienst mit Fahrer.


Voraussetzungen

Sie müssen bei der Gemeinde, in der die Dienstleistung erbracht werden soll, bereits eine Unbedenklichkeitserklärung für die Zulassung des Fahrzeugs beantragt haben.


Was benötigen Sie

Falls das Fahrzeug vor der Antragstellung zugelassen werden muss oder eine Eigentumsumschreibung notwendig ist, müssen Sie sich an eine Autoagentur wenden, wofür folgende Kosten anfallen:
  • Agenturgebühren;
  • Steuermarken und Gebühren des Kraftfahrzeugamtes;
  • Gebühren des öffentlichen Kraftfahrzeugregisters.
Wenn das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Ihnen gehört:
  • können Sie sich an eine Autoagentur oder
  • an den Schalterdienst für Fahrzeuge wenden.
Bevor Sie sich an den Schalter wenden, müssen Sie über das System PagoPA 42,20 € bezahlen, wobei Sie den Code B003 der Tarifliste „BOZEN“ verwenden müssen; vereinbaren Sie dann einen Termin über den Online-Dienst myCIVIS.

So wird es gemacht

Um die für die Vorgänge am Fahrzeugschalter vorgesehenen Beträge über das PagoPA-System zu bezahlen, müssen Sie in der Gebührenordnung den Eintrag „BOZEN” auswählen. Anschließend müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portal für Autofahrer“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich alternativ mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu den Diensten“ und dann „Online-Zahlung pagoPa“;
  3. wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. wählen Sie die Tarifliste „Bozen“ aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken:

  • mit „Online-Zahlung“: Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw, oder
  • mit „Zahlschein ausdrucken“: auf diese Weise bezahlen Sie unter Verwendung der in der Mitteilung angegebenen Daten. Sie können bezahlen über auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach erfolgter Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken, die beim Schalter für Fahrzeuge vorgelegt werden muss.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portal für Autofahrer“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Zahlschein ausdrucken“ (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

  1. Das Kraftfahrzeugamt teilt der Gemeinde nach Eingang des Antrags und nach dem positive Ausgang der erforderlichen Prüfungen per PEC mit, dass das Fahrzeug zugelassen wurde;
  2. Auf der Grundlage dieser Meldung kann die Gemeinde die Genehmigung/Lizenz zur Ausübung des Dienstes als Mietwagen mit Fahrer oder des Taxidienstes erteilen;
  3. Sie erhalten dann von der Autoagentur oder dem Händler den Fahrzeugschein.


Zeiten und Fristen

Wenn seit der Erstzulassung des Fahrzeugs oder seit der letzten Hauptuntersuchung mehr als ein Jahr vergangen ist, müssen Sie das Fahrzeug vor der Nutzung als Mietwagen mit Fahrer oder Taxi einer Hauptuntersuchung unterziehen, da für diese Fahrzeugkategorien eine jährliche Hauptuntersuchungsfrist vorgesehen ist.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Fahrzeug einer Abnahme unterziehen?

In seltenen Fällen müssen Sie das Fahrzeug einer Abnahme unterziehen; in diesem Fall werden Sie informiert.

Kann ich die Tätigkeit mit einem Fahrzeug ausüben, das nicht für diesen Zweck bestimmt ist?

Nein, in diesem Fall droht Ihnen eine Geldstrafe und eine Zusatzstrafe mit zeitweiliger Aussetzung des Fahrzeugscheins (Art. 82 und 85 der StVO).


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung, Artikel;

  • Gesetz vom 15 Januar 1992, Nr. 21;

  • Verwaltungserlass 26.5.2021, Nr. 219;

  • Anwendungsrundschreiben 19.7.2021, Prot. Nr. 23221.

 

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