Beschreibung
Im Ausnahmefall vermietet die Abteilung Vermögensverwaltung Liegenschaften an Dritte auf der Grundlage eines Miet-, Pacht- bzw. Konzessionsvertrages, wenn diese landeseigene Liegenschaft nicht mehr für eigene bzw. institutionelle Zwecke genutzt wird. Die Liegenschaften gehören zum verfügbaren oder unverfügbaren Vermögen des Landes Südtirol.
