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Dienstcode: 3206

Förderung des ländlichen Wegenetzes und der privaten Zufahrten zu den Höfen

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Beschreibung

Gewährung von Förderungen für den Bau, den Ausbau, die Befestigung und die Sanierung:

  • des ländlichen Wegenetzes;
  • der privaten Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Betrieben;
  • von Gemeindestraßen im Ländlichen Raum.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und Bonifizierungskonsortien;
  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien;
  • landwirtschaftliche Unternehmen.

Voraussetzungen

Beihilfen für Projekte zum Neubau, der Sanierung und dem Ausbau:

  • des Ländlichen Wegenetzes, das sind öffentlich befahrbare Straßen im Ländlichen Raum;
  • von privaten Zufahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben.

Was benötigen Sie

Dem Antrag um Beihilfe müssen folgende Dokumente angehängt werden:

 



So geht es weiter

Nach Einreichung des Antrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

Zeiten und Fristen

  • Die Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres beim Landesamt für Bergwirtschaft eingereicht werden;
  • Mit den Arbeiten darf erst nach der Gewährung des Beitrages begonnen werden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb welcher die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Finanzierungsdekrets abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss von 50% des zugesagten Beitrages beantragt werden.
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