Beschreibung
Aktualisierung des Fahrzeugscheins für Fahrzeuge von historischem Interesse.
Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind (bis zu 30 Jahren), haben Anrecht auf die reduzierte Kfz-Steuer.
Sie müssen jedoch in einem der historischen Register gemäß Art. 60 der Straßenverkehrsordnung eingetragen sein. Dies ist möglich, wenn aus dem Fahrzeugschein hervorgeht, dass es sich um ein Fahrzeug von historischem und sammlertypischem Interesse handelt.
