Beschreibung
Gewährung von Beihilfen im Bereich Almwirtschaft.
Die Beihilfen können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Neubau, Sanierung und Anpassung von Almgebäuden zur landwirtschaftlichen Nutzung;
- Wasserversorgungsanlagen für Weidevieh;
- Strukturen für die Weidefläche wie Weidezäune;
- Arbeiten zur Weideverbesserung;
- Bau von Straßen oder Seilbahnen für die Zufahrt zu den Almen und Weideflächen.
Die gewährten Beihilfen belaufen sich auf:
- höchstens 50 % der zulässigen Kosten für Almen in Privatbesitz;
- höchstens 70 % der zulässigen Kosten für Almen im gemeinschaftlichen Eigentum (von öffentlichen oder privaten Körperschaften).
