Beschreibung
Antrag auf Genehmigung von Arbeiten zur Sanierung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien in Gebäuden.
Wenn sich die Materialien in keinem guten Erhaltungszustand befinden und Asbestfasern freisetzen, so muss eine Sanierung erfolgen.
Das Gesetz sieht drei Arten von Sanierungsmaßnahmen vor:
- Entfernung und Entsorgung des asbesthaltigen Materials;
- Einkapselung, d. h. die Behandlung mit Produkten, mit denen die Asbestfasern eingeschlossen werden;
- Einhüllung, d. h. die Isolierung des asbesthaltigen Materials in speziellen Strukturen.
Bei den Sanierungsarbeiten müssen sehr strenge Auflagen eingehalten werden, da sie sowohl für das beschäftigte Personal als auch für die Umwelt Risiken bergen. Das Umweltrisiko hängt mit der Art und Weise der Entsorgung des Materials als Abfall und einer möglichen Kontamination der von der Maßnahme betroffenen Bereiche zusammen.
Aus diesem Grund sind Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten genehmigungspflichtig.
