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Dienstcode: 3198

Genehmigung von ergänzenden Linienverkehrsdiensten von ausschließlich Gemeindeinteresse und Gewährung entsprechender Beiträge

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Beschreibung

Erteilung der Genehmigung für die Einrichtung von ergänzenden Linienverkehrsdienste und Liniendiensten von Gemeindeinteresse.

Der Dienst umfasst auch die Konzession eventueller Beiträge für die genannten Dienste.


Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche und private Rechtsträger oder Rechtsträgerinnen.


Voraussetzungen

Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn die Kosten für einen Dienst unter 5.000,00 Euro liegen.

Die allgemeinen Kriterien für die Gewährung eines Beitrags finden Sie im Beschluss der Landesregierung Nr. 153/2024.




So geht es weiter

Innerhalb von 30 Arbeitstagen wird die Genehmigung für die Einrichtung der Linienverkehre bzw. für die Auszahlung des Beitrags erteilt, sofern kein zusätzlicher Ermittlungsaufwand erforderlich ist.


Zeiten und Fristen

Antrag für ergänzende Linienverkehrsdienste/Liniendienste von Gemeindeinteresse

Im Fall neuer Linienverkehrsdienste müssen Sie den Antrag vier Monate vor Beginn des Dienstes einreichen.

Im Fall von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Diensten müssen Sie den Antrag einen Monat vor Beginn des Dienstes einreichen.

Im Fall von Diensten, die zwischen November und Ende Januar beginnen, müssen Sie den Antrag bis zum 1. Oktober einreichen.

Antrag auf Auszahlung des Beitrags

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Dienstes.