Beschreibung
Die Landesregierung gewährt privaten Eigentümerinnen und Eigentümern Beiträge für Kosten, die für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen entstehen, wenn diese bei Eingriffen in das Erdreich zum Schutz, zur Erhaltung und zur Aufwertung archäologischer Kulturgüter erforderlich sind.
