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Dienstcode: 3196

Beiträge für private und kirchliche Archive

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Beschreibung

Beiträge für:

  • die Inventarisierung der Bestände;
  • den Kauf von Einrichtungsmöbeln, die für eine sachgerechte Aufbewahrung notwendig sind.

Beitragsfähig sind:

  • Ordnungs- und Beschreibungsarbeiten;
  • Katalogisierungsarbeiten;
  • Restaurierungsarbeiten an Druckwerken, Handschriften und grafischen Werken, die vor mehr als 50 Jahren entstanden sind und kulturelle oder dokumentarische Bedeutung haben;
  • Maßnahmen zur Aufwertung von Archiven und Bibliotheken.

Wer kann den Dienst nutzen

Private und kirchliche Archive von historischem Interesse.


Voraussetzungen

Die Beiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass der Inhaber oder die Inhaberin des Archivs sich an den Kosten beteiligt und das Archiv für historische Forschungen von öffentlichem Interesse zugänglich macht.



So wird es gemacht

Sie stellen das Ansuchen, indem Sie die Unterlagen an das Landesarchiv Bozen, Armando-Diaz-Straße 8/B, Bozen, senden. Und zwar wie folgt:


So geht es weiter

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesarchivs prüfen anhand gründlicher Ortsaugenscheine, ob dem Antrag stattgegeben wird, sofern ein erhebliches historisches Interesse besteht.
  • Sie erhalten den Beitrag mittels eines protokollierten Schreibens, in dem der gewährte Beitrag und die anerkannten Ausgaben angegeben sind. Das Bewilligungsschreiben wird per PEC (falls vorhanden) oder per Postversand in Papierform übermittelt.

Zeiten und Fristen

Sie können die Anträge bis zum 30. April 2025 einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich dem Beitragsantrag beifügen?

Dem Antrag müssen Sie die Kostenvoranschläge beilegen.

Was muss ich dem Ansuchen auf Auszahlung beifügen?

Dem Ansuchen auf Auszahlung müssen Sie beilegen:

  • die Rechnungen (in Papierform und im elektronischen XML-Format);
  • eine Kopie der geleisteten Zahlungen;
  • die Bescheinigung über den Steuerabzug sowie jene über die Mehrwertsteuer.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist der Beschluss der Landesregierung vom 17.12.2024, Nr. 1171, der die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen festlegt.

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