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Dienstcode: 3194

Beiträge für Investitionen von Jugendorganisationen für die deutsche Sprachgruppe

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Beschreibung

Jugendorganisationen, öffentliche und private Körperschaften können Beiträge für Investitionen beantragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Jugendarbeit stehen. Zum Beispiel:

  • Bau, Erweiterung oder Renovierung von Räumen;
  • Ankauf von Ausrüstung und Mobiliar;
  • Ankauf von Waren, die für die Durchführung von Aktivitäten erforderlich sind.

Wer kann den Dienst nutzen

Einen Antrag stellen können:

  • Jugendorganisationen;
  • öffentliche und private Körperschaften;
  • Gemeinden und Pfarreien, Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Betreiberinnen oder Betreiber von Jugendinfrastrukturen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen folgende Merkmale der Jugendorganisation, der öffentlichen oder privaten Körperschaft:

  • sie muss in Südtirol tätig sein und sich überwiegend aus jungen Menschen bis 30 Jahre zusammensetzen;
  • sie muss kontinuierlich Aktivitäten für Kinder und Jugendliche anbieten, wie im Landesgesetz Nr. 13 von 1983 vorgesehen;
  • sie muss sich an eine breite Gruppe junger Menschen richten und darf nicht nur für die veranstaltende Gruppe bestimmt sein;
  • sie muss Kontinuität gewährleisten und nicht gewinnorientiert sein.

Was benötigen Sie

Konsultieren Sie zunächst die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen.

Dann müssen Sie:

Bei unvorhergesehenen Ausgaben oder Kostensteigerungen können Sie auch um einen Ergänzungsbeitrag ansuchen. Verwenden Sie dazu das folgende Formular: Ansuchen um Ergänzungsbeitrag.

Für die Auszahlung des Beitrags müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

  • Sie müssen die Stempelmarke physisch oder virtuell anbringen (Nummer und Datum im Beitragsansuchen angeben);
  • Alternativ können Sie in Ihrem Ansuchen den Grund für die gesetzliche Befreiung mitteilen.

So wird es gemacht

Sie können ansuchen:

  • durch direkte Abgabe des Beitragsansuchens beim Amt für Jugendarbeit;
  • durch Senden des Beitragsansuchens per Post (es gilt das Datum des Poststempels);
  • durch Senden des Beitragsansuchens per zertifizierte elektronische Post PEC: jugendarbeit@pec.prov.bz.it

So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn.
  2. Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail mit Schreiben zur Eröffnung des Verwaltungsverfahrens und mit dem einheitlichen Projektcode, der auf den Rechnungen angegeben werden muss.
  3. Sie werden darüber informiert, ob Ihnen der Beitrag gewährt oder nicht gewährt wurde.
  4. Sie erhalten einen Vorschuss, wenn angefordert.
  5. Nach Vorlage des Antrages um Auszahlung wird Ihnen schließlich der Restbetrag der finanziellen Förderung gewährt.

Zeiten und Fristen

Es sind keine bindenden Termine für das Einreichen des Ansuchens vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Investitionen, die vorrangig finanziert werden?

Ja, Vorrang haben Investitionen, die:

  • von der betreffenden Gemeinde kofinanziert werden;
  • bereits eine erste Finanzierung erhalten haben oder sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Umsetzung befinden;
  • Einrichtungen in Gebieten betreffen, in denen es keine Treffpunkte für Jugendliche gibt;
  • für die gemeinsame Nutzung von mehreren Jugendgruppen vorgesehen sind;

Die Gewährung des Beitrages hängt auch von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel im Bezugsjahr ab.

Was geschieht, wenn die Investition nicht im selben Jahr abgeschlossen werden kann, in dem der Beitrag gewährt wurde?

Aus schwerwiegenden Gründen kann beantragt werden, das Ende der Investition zu verschieben. Der Antrag um Auszahlung mit den Ausgabenbelegen wird im folgenden Jahr eingereicht.

Wo finde ich das Logo für Veröffentlichungen und zum online stellen, wenn ich einen Beitrag erhalte?

Sie finden es unter diesem Link, im PDF- und JPG-Format: