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Dienstcode: 3193

Beiträge für Projekte von Jugendorganisationen für die deutsche Sprachgruppe

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Beschreibung

Jugendorganisationen können Beiträge beantragen für die Durchführung von:

  • Projekten, die sich an junge Menschen richten;
  • Projekten mit Schwerpunkt auf Innovation, Partizipation, Experimentalismus oder Kreativität;
  • Projekten, die ein Konzept, ein Ziel, eine Zielgruppe, einen Ort und eine festgelegte Dauer haben.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Einen Antrag stellen können:

  • Jugendorganisationen, die junge Menschen pädagogisch begleiten;
  • Jugendgruppen mit einem namhaft gemachten verantwortlichen Projektleiter oder einer Projektleiterin.

 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen folgende Merkmale der Jugendorganisation:

  • sie muss in Südtirol tätig sein und sich überwiegend aus jungen Menschen bis 30 Jahren zusammensetzen;
  • sie muss kontinuierlich Aktivitäten für Kinder und Jugendliche anbieten, wie im Landesgesetz Nr. 13 von 1983 vorgesehen;
  • sie muss sich an eine breite Gruppe junger Menschen richten und darf nicht nur für die veranstaltende Gruppe bestimmt sein;
  • sie muss Kontinuität gewährleisten und nicht gewinnorientiert sein.

Die Voraussetzungen betreffen auch die Merkmale des Projekts.

Das Projekt muss:

  • aus den Ideen und dem freiwilligen Engagement junger Menschen entstehen;
  • die Teilnahme am öffentlichen Leben fördern;
  • Aktivitäten anbieten, die für Kinder und Jugendliche geeignet sind;
  • sich auf die vorrangigen Themen des Programms zur Förderung der Jugendarbeit beziehen;
  • Kreativität und aktive Freizeitgestaltung fördern;
  • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen fördern;
  • die Qualität der Jugendarbeit verbessern;
  • das erreichte Zielgruppe erweitern;
  • die Jugendforschung auf lokaler Ebene unterstützen.

 


Was benötigen Sie

Konsultieren Sie zunächst die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen.

Dann müssen Sie:

Bei unvorhergesehenen Ausgaben oder Kostensteigerungen können Sie auch um einen Ergänzugsbeitrag ansuchen. Verwenden Sie dazu das folgende Formular: Ansuchen Ergänzungsbeitrag.

Für die Auszahlung des Beitrags müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

  • Sie müssen die Stempelmarke physisch oder virtuell anbringen (Nummer und Datum im Beitragsantrag angeben);
  • Alternativ können Sie in Ihrem Ansuchen den Grund für die gesetzliche Befreiung mitteilen.

 


So wird es gemacht

Sie können ansuchen:

  • durch direkte Abgabe des Beitragsansuchens beim Amt für Jugendarbeit;
  • durch Senden des Beitragsansuchens per Post (es gilt das Datum des Poststempels);
  • durch Senden des Beitragsansuchens per zertifizierte elektronische Post PEC: jugendarbeit@pec.prov.bz.it

 


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn;
  2. Das Amt schickt Ihnen eine E-Mail mit Schreiben zur Eröffnung des Verwaltungsverfahrens und wenn vorgesehen mit dem einheitlichen Projektcode, der auf den Rechnungen angegeben werden muss;
  3. Sie werden darüber informiert, ob Ihnen der Beitrag gewährt oder nicht gewährt wurde;
  4. Sie erhalten einen Vorschuss, wenn angefordert;
  5. Nach Vorlage des Antrages um Auszahlung wird Ihnen schließlich der Restbetrag der finanziellen Förderung gewährt.

 


Zeiten und Fristen

Es sind keine bindenden Termine für das Einreichen des Ansuchens vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungen?

Sie finden sie in der Anlage zum Beschluss der Landesregierung vom 12. November 2019, Nr. 937 betreffend Gewährung von Beiträgen.

Gibt es Projekte, die bei der Finanzierung Priorität haben?

Ja, das sind jene Projekte, die:

  • in Orten ohne oder mit fehlenden Jugendeinrichtungen vorgesehen sind;
  • innovativer Charakter haben;
  • sozialpolitisch relevante Themen behandeln;
  • die Autonomie, den Gemeinschaftssinn und die politische Bildung junger Menschen fördern;
  • von mehreren Organisationen organisiert und unterstützt werden.

Wo finde ich das Logo für Veröffentlichungen und zum online stellen, wenn ich einen Beitrag erhalte?

Sie finden es unter diesem Link, im PDF- und JPG-Format: