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Dienstcode: 3192

Ausstellung einer A.T.P.-Bescheinigung für Kühl- und Tiefkühltransporte

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Beschreibung

Antrag auf Erteilung der Bescheinigung „Accord Transport Perissable (ATP)“.

Die ATP ist die Verordnung für den temperaturgeführten Transport von verderblichen Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Die folgenden verderblichen Stoffe, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen unter kontrollierter Temperatur ATP transportiert werden:

  • Milch und ihre Derivate;
  • frisches und gefrorenes Fleisch;
  • frische Fischprodukte;
  • alle gefrorenen und tiefgefrorenen Lebensmittel (Eiscreme, Fruchtsäfte usw.);
  • alle verderblichen Stoffe, bei denen eine bestimmte Temperatur eingehalten werden muss.

Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer oder Eigentümerinnen von Fahrzeugen, die für einen solchen Transport geeignet sind.


Voraussetzungen

Das betreffende Fahrzeug muss als „Spezialtransport“ eingestuft sein.


Was benötigen Sie

Für den Antrag müssen Sie Folgendes mitbringen:

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 42,20 €:

  • Sekretariatsgebühren 10,20 €;
  • Stempelsteuer: 32,00 €.

Um die oben genannten Beträge zu zahlen, folgen Sie bitte den nachstehenden Anweisungen: Anweisungen für pagoPA-Zahlungen vom Kraftfahrzeugamt Bozen.


So wird es gemacht

Legen Sie die oben genannten Formulare:

  • direkt beim Kraftfahrzeugamt unter der Adresse: Palast 3b, Piazza Silvius Magnago 3, 39100 Bozen, oder;
  • bei einer örtlichen Autoagentur vor.

So geht es weiter

Sie erhalten das ATP-Zertifikat.


Zeiten und Fristen

Das ATP-Zertifikat ist ab dem Datum der Erstausstellung sechs Jahre lang gültig.
Nach 6 Jahren erfolgt die Verlängerung über die Prüfstellen für weitere 3 Jahre, maximal dreimal.
Nach 15 Jahren ist die Erneuerung des ATP nicht mehr Sache der Prüfstellen, sondern der Prüfzentren, und diese Erneuerung hat eine Dauer von 6 Jahren.

 


Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ATP?

ATP ist die Abkürzung für „Accord Transport Perissable“, d.h. die Abkommen über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und die für diese Beförderung zu verwendenden besonderen Mittel.

Wenn ich ein Fahrzeug mit ATP kaufe, muss ich dann eine Neuausstellung beantragen, wenn ich den Besitzerwechsel vornehme?

Nein. Für einen Besitzerwechsel ist das nicht unbedingt erforderlich.

Kann ich die Verlängerung in jeder beliebigen Zulassungsstelle vornehmen lassen?

Ja. Nur im Falle eines Duplikats aufgrund von Verlust ist es erforderlich, sich an die Kfz-Zulassungsstelle zu wenden, die das letzte Duplikat ausgestellt hat.


Rechtliche Grundlagen

Die ATP-Verordnung ist das Ergebnis eines europäischen Abkommens, das von einer Reihe von Staaten, darunter auch Italien, unterzeichnet wurde und das bestimmte Vorschriften für den Bau von isothermischen Ausrüstungen für Kühlfahrzeuge, die für den Transport von verderblichen Lebensmitteln bei kontrollierten Temperaturen bestimmt sind, sowie bestimmte Anforderungen an die Benutzer vorsieht.

Die ATP-Norm schreibt vor, welche Arten von verderblichen Lebensmitteln unter kontrollierten Temperaturbedingungen zu transportieren sind und bei welchen Temperaturen Kühl- und Gefriertransporte durchgeführt werden müssen.

Rechtsgrundlagen

  • ATP-Abkommen, geschlossen in Genf am 1. September 1970, in Kraft getreten am 21. November 1976.

  • Gesetz Nr. 264 vom 2. Mai 1977.

  • Rundschreiben des Verkehrsministeriums vom 18. Mai 2001, Nr. 793.

  • Ministerialdekret vom 28. Februar 1984.

  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 29. Mai 1979, Nr. 404.

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Zuständige Stelle

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorizzazione@provincia.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Kontakte:

Sara Faccini: E-Mail: sara.faccini@provinnz.bz.it
Francesca Cencini: E-Mail: Francesca.cencini@provinz.bz.it
Zaezilia Sellemond
Matthias Bernard: E-Mail: Matthias.Bernard@provinz.bz.it

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.