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Dienstcode: 3190

Zulassung für die Ausübung des Transports von Gütern und Personen auf Straße

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen kann Unternehmen die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrs-Unternehmers (GüKVU ) erteilen. Dabei erfolgt die Eintragung in das nationale elektronische Register der Güterkraftverkehrsunternehmer (REN).

Insbesondere nur für Unternehmen, die im Berufsverzeichnis für gewerbliche GüKVU mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen eingetragen sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die im Berufsverzeichnis für gewerbliche Güterkraftverkehr-Unternehmensverordnung (GüKVU) registriert sind.


Voraussetzungen

Die Unternehmen müssen:

  • mindestens ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen in den Verkehr bringen;
  • nachweisen, dass sie die Voraussetzung für die Niederlassung erfüllen,
oder: 
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Staatsgebiet haben;
  • mindestens ein Kraftfahrzeug besitzen (nach Erhalt der Genehmigung);
  • effektiv und kontinuierlich fahrzeugbezogene Tätigkeiten an einem Einsatzort durchführen.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie folgende Unterlagen ausfüllen:

Zum Bezahlen:

  • können Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € erwerben, physisch oder digital über pagoPA;
  • wenn Sie zusätzlich eine Einschreibungsbescheinigung in das nationale elektronische Register beantragen, müssen Sie eine weitere Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen, ebenfalls physisch oder digital über pagoPA.

Um mit pagoPA zu bezahlen, finden Sie weitere Infos über diesen Link.


So wird es gemacht

Die Mitteilung kann per PEC direkt von dem betreffenden Unternehmen an folgende Adresse gesendet werden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it. Andernfalls können Sie die Unterlagen auch in Papierform beim Kraftfahrzeugamt, Fachbereich Transporte abgeben.

Alternativ kann die Mitteilung auch durch eine Autoagentur mit Vollmacht des betreffenden Unternehmens erfolgen.


So geht es weiter

Sie können als Güterkraftverkehrsunternehmer oder Güterkraftverkehrsunternehmerin arbeiten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.


Zeiten und Fristen

  • Jeder Umstand, der dazu führen kann, dass die Voraussetzung für die Niederlassung nicht mehr besteht, muss dem Register innerhalb von 30 Tagen nach Eintreten der Tatsache oder Änderung mitgeteilt werden. Andernfalls wird gegen das Unternehmen eine verwaltungsrechtliche Geldbuße verhängt.
  • Unternehmen, die die Voraussetzung für die Niederlassung verloren haben, müssen diese innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung des Verlusts wiederherstellen.
  • Innerhalb von 60 Tagen müssen Sie beim Kraftfahrzeugamt eine Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung beantragen. Insbesondere bei Änderung des Firmennamens, Verlegung des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder Eigentümers oder Eigentümerin.
  • Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie die entsprechende Beschwerde elektronisch beim Handelsregister der Handelskammer Bozen einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Tätigkeit mit gemieteten Fahrzeugen ausgeübt werden?

Ja, vorausgesetzt, die Laufzeit des Vertrags beträgt mehr als sechs Monate und der Mietvertrag ist ordnungsgemäß beim nationalen Register registriert, indem ein Antrag auf Registrierung gestellt wird.

Was muss ich bei der Handelskammer für die Meldung der Tätigkeitsaufnahme einreichen?

Die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mit Fremdnutzung oder die Einschreibungsbescheinigung ins Berufsverzeichnis/nationale Register.

Kann ich mit Eigenbeförderungsmittel Transporte für Dritte durchführen?

Nein. Fahrzeuge können nur eine Art von Genehmigung haben.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung (EG) vom 21. Oktober 2009, Nr. 1071, Artikel 11, Absatz 1;
  • damit zusammenhängende Verwaltungsdekrete;
  • Verwaltungsdekret vom 8. April 2022 Prot. 145.
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Zuständige Stelle

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Sara Faccini
Telefon: +39 0471 41 54 15
E-Mail: sara.faccini@provincia.bz.it

Francesca Cencini
Telefon: +39 0471 41 54 14
E-Mail: francesca.cencini@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.