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Dienstcode: 3187

Genehmigung für die Gewinnung von Material aus Flüssen und Bächen

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Beschreibung

Sie können eine Genehmigung beantragen, um Materialien aus Flüssen und Bächen des Landes (landeseigenes Wassergut) zu entnehmen.
Die Genehmigung wird von der Agentur für Bevölkerungsschutz erteilt, sofern sie mit dem Schutz und der Erhaltung der Wasserläufe sowie mit der Aufrechterhaltung eines guten Wasserhaushalts vereinbar ist.

Wer kann den Dienst nutzen

Einrichtung oder Gesellschaft, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Mittel zur Gewinnung des Materials verfügt.

Was benötigen Sie

Der Preis für das zu entnehmende Material wird nach seiner Qualität und Menge festgelegt.
Die Kosten für den Dienst betragen 32 Euro:
  • 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht, die dem Antrag beizulegen ist;
  • 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke für die Ermächtigung entspricht;
Es kann eine Kaution als Garantie für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten verlangt werden.


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.
  2. Die Agentur für Bevölkerungsschutz führt einen Ortsaugenschein durch.
  3. Wenn dies mit dem Schutz des Gewässers und einem guten Wasserhaushalt vereinbar ist, wird Ihnen die Genehmigung zur Entnahme erteilt.

Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.

Die Materialentnahme kann je nach Wasserführung des Baches auf bestimmte Zeiträume beschränkt werden.

Der Antrag muss rechtzeitig eingehen, damit ein Ortsaugenschein der betroffenen Bereiche durchgeführt werden kann.