Beschreibung
Dieser Dienst ermöglicht es, die Genehmigung und Akkreditierung von folgenden Diensten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des Landes für folgende soziale und sozial-gesundheitliche Dienste, die von öffentlichen und privaten Trägern geführt werden, zu beantragen:
- ambulante Dienste;
- teilstationäre Dienste;
- stationäre Dienste.
Genehmigung
Die Genehmigung berechtigt zum Betrieb von sozialen und sozial-gesundheitlichen Diensten. Sie sichert deren Inbetriebnahme im Einklang mit den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die verschiedenen Arten von Diensten. Die Genehmigung muss vor der Eröffnung eines sozialen Dienstes eingeholt werden.
Die vereinfachte Genehmigung
Mit der vereinfachten Genehmigung wird privaten Körperschaften das Recht eingeräumt, stationäre Dienste in Betrieb zu nehmen. Sie wird nur an stationäre Dienste in Wohnungen für höchstens sechs Nutzerinnen und Nutzern mit geringem Betreuungsbedarf erteilt.
Akkreditierung
Die Akkreditierung besteht in einer regelmäßigen fachkundigen und systematischen Überprüfung der Dienste. Ziel ist es, die Angemessenheit und laufende Verbesserung der Dienste zu gewährleisten. Die Akkreditierung ist Grundvoraussetzung für den Zugang zur öffentlichen Finanzierung.
