Beschreibung
Dieser Dienst ermöglicht es, eine Genehmigung und eine Akkreditierung für soziale stationäre und teilstationäre Dienste für Menschen mit Behinderungen zu beantragen.
Genehmigung
Die Genehmigung berechtigt zum Betrieb von sozialen und sozial-gesundheitlichen Diensten. Sie sichert deren Inbetriebnahme im Einklang mit den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die verschiedenen Arten von Diensten. Die Genehmigung muss vor der Eröffnung eines sozialen Dienstes eingeholt werden.
Die vereinfachte Genehmigung
Mit der vereinfachten Genehmigung wird privaten Körperschaften das Recht eingeräumt, stationäre Dienste in Betrieb zu nehmen. Sie wird nur an stationäre Dienste in Wohnungen für höchstens sechs Nutzerinnen und Nutzern mit geringem Betreuungsbedarf erteilt.
Akkreditierung
Die Akkreditierung besteht aus in einer regelmäßigen fachkundigen und systematischen Überprüfung der Dienste. Ziel ist es, die Angemessenheit und laufende Verbesserung der Dienste zu gewährleisten. Die Akkreditierung ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur öffentlichen Finanzierung.
