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Dienstcode: 3180

Integrierte Umweltgenehmigung

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Beschreibung

Antrag auf integrierte Umweltgenehmigung (IPPC).

IPPC (Integrated Pollution Prevention and Control) ist eine Strategie der Europäischen Union zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden.

Zu diesem Zweck wurde die integrierte Umweltgenehmigung IPPC eingeführt.


Wer kann den Dienst nutzen

Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen, die eine oder mehrere der in Anhang VIII des zweiten Teils des gesetzesvertretenden Dekrets 152/2006 aufgelisteten Tätigkeiten ausüben, die nicht in die Zuständigkeit des Staates fallen.


Voraussetzungen

Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.


Was benötigen Sie

  • Antrag auf integrierte Umweltgenehmigung, zusammen mit den in Art. 29-ter des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. April 2006, Nr. 152 geforderten Informationen: Antrag auf integrierte Umweltgenehmigung. Die nichttechnische Zusammenfassung (d.h. eine einfache und verständliche Erläuterung des technischen Inhalts) muss in deutscher und in italienischer Sprache verfasst werden;
  • IPPC-Änderungsmitteilung. Eine IPPC-Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn ein Betreiber oder eine Betreiberin einer bereits genehmigten Anlage beabsichtigt, die Anlage oder ihren Betrieb zu ändern;
  • Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Verwaltungsmaßnahme, außer in den Fällen, in denen das Gesetz eine Ausnahme vorsieht.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer können Sie die Nummer und das Datum der Stempelmarke (in dem dafür vorgesehenen Feld) angeben.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz 2013).


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie“ genannten Unterlagen per PEC über die folgende Adresse uvp.via@pec.prov.bz.it an das Amt für Umweltprüfungen senden.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  • die Genehmigung wird von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem Gutachten der Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich erteilt;
  • für die Ausstellung der abschließenden Maßnahme ist eine Stempelsteuer erforderlich, die mit folgendem Formular zu entrichten ist: Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes – Amt. 29.1 und mittels PEC an uvp.via@pec.prov.bz.it an das Amt für Umweltprüfungen zu übermitteln ist;
  • nach Durchführung der Änderung muss die Abnahme über das folgende Formular beantragt werden: Antrag auf Abnahme, der mittels PEC an die Adresse an uvp.via@pec.prov.bz.it an das Amt für Umweltprüfung zu übermitteln ist.

Zeiten und Fristen

Die Genehmigung wird innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Datum der Antragstellung erteilt.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Was sind BVT?

Beste verfügbare Techniken (BVT) sind die wirksamsten und fortschrittlichsten technischen Lösungen, die ein hohes Schutzniveau für die Umwelt als Ganzes gewährleisten und für einen bestimmten Industriesektor wirtschaftlich und technisch zugänglich sind. Die Anwendung der BVT ist entscheidend für die Erteilung der integrierten Umweltgenehmigung.

Was ist die integrierte Umweltgenehmigung IPPC?

Die integrierte Umweltgenehmigung (IPPC) ist eine Verwaltungsmaßnahme, die den Betrieb bestimmter industrieller oder agroindustrieller Anlagen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Luft, Wasser und Boden genehmigt.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
  • Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17: „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“, 4. Titel, „Integrierte Umweltermächtigung“.
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