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Dienstcode: 3179

Genehmigung für die Befahrung von Fluss- und Bachufern mit Fahrzeugen

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Beschreibung

Sie müssen eine Genehmigung beantragen, um mit Fahrzeugen (Traktoren, Autos, Motorrädern, Lastwagen) auf Abschnitten von Dämmen oder Dienstwegen des landeseigenen Wassergutes zu fahren, wenn Sie keine andere Zufahrt zu Grundstücken oder Gebäuden haben.

Das Befahren der Dämme entlang von Flüssen und Bächen kann die Hochwasserschutzbauten beschädigen und ist wegen der Veränderungen des Wasserflusses gefährlich.

Deshalb ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt und in der Regel den zuständigen Stellen vorbehalten.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Eigentümer oder Eigentümerinnen von Grundstücken oder Gebäuden;
  • Pächter oder Pächterinnen von Grundstücken oder Gebäuden;
  • Arbeitskraft, die Arbeiten an Bauwerken oder Anlagen auf den Grundstücken ausführen muss.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihren Bedarf an einer Zufahrt mit Fahrzeugen zu Grundstücken oder Gebäuden:
  • Sie müssen den Bedarf für das Befahren von Abschnitten der Dammstraßen nachweisen.
  • Es darf keine andere Möglichkeit der Zufahrt mit Fahrzeugen zu den Grundstücken oder Gebäuden geben.

Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • Unterlagen, aus denen der für das Befahren vorgesehene Abschnitt und das Fehlen anderer Zufahrtsstraßen hervorgehen;
  • Unterlagen zum Fahrzeug, für das die Genehmigung erteilt werden soll;
  • Unterlagen zu den Grundstücken oder Gebäuden, zu denen der Zugang erforderlich ist;
  • Es kann die Zahlung eines Entgelts verlangt werden, das nach den von der Landesregierung regelmäßig festgelegten Kriterien berechnet wird.


So geht es weiter

  • Das Amt für Öffentliches Wassergut prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt es Ihnen die Genehmigung aus. Die Genehmigung enthält die Auflagen, die für das Befahren einzuhalten sind.