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Dienstcode: 3177

Beiträge für Tätigkeit und Betrieb von Bibliotheken der deutschen Sprachgruppe

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Beschreibung

Sie können einen finanziellen Beitrag beantragen, um die Tätigkeit und den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Fach- und Studienbibliotheken sowie von Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind, zu unterstützen.


Wer kann den Dienst nutzen

Antragstellende können sein:

  • Gemeinden;
  • Pfarreien und Vereine.

Begünstigte können sein:

  • öffentliche Bibliotheken;
  • Fach- und Studienbibliotheken;
  • Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind.

Voraussetzungen

Sie können einen finanziellen Beitrag beantragen, um die Tätigkeit und den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Fach- und Studienbibliotheken sowie von Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind, zu unterstützen.


Was benötigen Sie

Wenn Sie eine öffentliche Körperschaft vertreten – Gemeinden

Wenn Sie eine private Körperschaft vertreten – Pfarreien und Vereinigungen

Für die Einreichung des Antrags: Für die Rechnungslegung:

Wenn Sie eine Fach- und Studienbibliothek vertreten

Für die Einreichung des Antrags: Für die Rechnungslegung:

Wenn Sie eine Einrichtung zur Leseförderung vertreten

Für die Rechnungslegung:

  1. Einrichtung Leseförderung_Gewährung_Beitrag_Aktivitäten_ANTRAG;
  2. Einrichtung Leseförderung_Gewährung_Beitrag_Aktivitäten_ANLAGEN.

Weitere Informationen

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Von der Zahlung der Stempelmarke sind befreit:

  • öffentliche Körperschaften;
  • gemeinnützige Organisationen;
  • Organisationen, die im Freiwilligenregister eingetragen sind.

So wird es gemacht

  1. Füllen Sie das Formular für Ihre Körperschaft (Gemeinde, Pfarrei oder Verein) aus;
  2. senden Sie den ausgefüllten Antrag an die zuständige Stelle: bibliotheken@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft ihn.
  2. Das Amt schickt eine Mitteilung, ob der Beitrag gewährt wurde oder nicht.
  3. Die antragstellende Person muss den Antrag auf Rechnungslegung einreichen (mit Ausnahme der öffentlichen Körperschaften).

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich häufig gestellte Fragen zum Förderantrag?

Finden Sie unter dem folgenden Link: FAQ

Wo befinden sich die Unterlagen für den Antrag auf Finanzierung für Bibliotheksaktivitäten und -betrieb?

Die Unterlagen und Informationen für die Beantragung von Finanzmitteln für die Tätigkeit und den Betrieb von Bibliotheken finden Sie im entsprechenden Dienst.

Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.