Beschreibung
Sie können einen finanziellen Beitrag beantragen, um die Tätigkeit und den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Fach- und Studienbibliotheken sowie von Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind, zu unterstützen.

Sie können einen finanziellen Beitrag beantragen, um die Tätigkeit und den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Fach- und Studienbibliotheken sowie von Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind, zu unterstützen.
Antragstellende können sein:
Begünstigte können sein:
Sie können einen finanziellen Beitrag beantragen, um die Tätigkeit und den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken, Fach- und Studienbibliotheken sowie von Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind, zu unterstützen.
Für die Rechnungslegung:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Von der Zahlung der Stempelmarke sind befreit:
Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden.
Finden Sie unter dem folgenden Link: FAQ
Die Unterlagen und Informationen für die Beantragung von Finanzmitteln für die Tätigkeit und den Betrieb von Bibliotheken finden Sie im entsprechenden Dienst.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 33 20 / +39 0471 41 33 21
E-Mail: bibliotheken@provinz.bz.it
PEC: bibliotheken@pec.prov.bz.it
Website: https://deutsche-kultur.provinz.bz.it/de/bibliotheken-und-lesen
Verena V. Guggenberg, Telefon: +39 0471 41 33 27
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.