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Dienstcode: 3176

Beiträge an Bibliotheken für Investitionen in Bau, Ausstattung und Einrichtung für die deutsche Sprachgruppe

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Beschreibung

Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Bau, die Einrichtung und die technische Ausstattung von Bibliotheken.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Für die Bibliotheken und Bibliothekseinrichtungen zuständige Personen;
  • Eigentümer oder Eigentümerinnen von Gebäuden und Räumlichkeiten, die als Bibliothek und Bibliothekseinrichtungen genutzt werden.

Voraussetzungen

Der Betrag der Ausgaben muss höher als 2.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer sein.


Was benötigen Sie

Wenn Sie eine öffentliche Körperschaft vertreten – Gemeinden

Für die Einreichung des Antrags: Antrag auf Finanzierung.

Für den Antrag auf Auszahlung:

Wenn Sie eine private Körperschaft vertreten – Pfarreien und Vereinigungen

Für die Einreichung des Antrags: Antrag auf Finanzierung.

Für den Antrag auf Auszahlung:

Stempelmarke

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Von der Zahlung der Stempelmarke sind befreit:

  • öffentliche Körperschaften;
  • gemeinnützige Organisationen;
  • Organisationen, die im Freiwilligenregister eingetragen sind.

So wird es gemacht

  1. Füllen Sie das Formular für Ihre Körperschaft (Gemeinde, Pfarrei oder Vereinigung) aus;
  2. senden Sie den ausgefüllten Antrag und die Anlangen an die zuständige Stelle: bibliotheken@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft ihn;
  2. die Körperschaft erhält eine Mitteilung darüber, ob der Beitrag gewährt wurde oder nicht;
  3. es muss ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo finden sich Leitfäden für den Antrag auf Auszahlung und Finanzierung des Beitrags?

Leitfäden zum Antrag auf Auszahlung und Finanzierung finden Sie unter den folgenden Links.

Für öffentliche Körperschaften – Gemeinden: Für private Einrichtungen – Pfarreien und Vereinigungen:

Wo finde ich weitere Informationen zum Dienst?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des für diesen Dienst zuständigen Amtes.

An wen kann man sich wenden, um weitere Informationen über den Dienst zu erhalten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson: Barbara Staffler, Telefon: +39 0471 413319.

Wo befinden sich die Unterlagen für den Antrag auf Finanzierung für Bibliotheksaktivitäten und -betrieb?

Die Unterlagen und Informationen für die Beantragung von Finanzmitteln für Bibliotheksaktivitäten und -betrieb finden Sie auf: Tätigkeit und Betrieb


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 7. November 1983, Nr. 41 („Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens“, in der geltenden Fassung);
  • Beschluss der Landesregierung vom 9. September 2013, Nr. 1322.
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