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Dienstcode: 3173

Änderung des Wohnsitzwechsels im Fahrzeugschein

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Beschreibung

Um den Wohnsitz im Fahrzeugschein (jetzt „Documento Unico di circolazione“) zu aktualisieren, müssen Sie keine Etikette mehr beim Kraftfahrzeugamt beantragen.

Sie müssen jedoch der zuständigen Behörde (z. B. der Gemeinde) beim Wohnsitzwechsel mitteilen, dass Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen, damit das nationales Fahrzeugarchiv (ANV) automatisch aktualisiert wird.


Wer kann den Dienst nutzen

Bürger oder Bürgerinnen, die ihren Wohnsitz in die Provinz Bozen verlegen möchten.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie ein Dokument vorlegen, das Ihre neue Wohnsitzadresse bestätigt (z. B. ein Schreiben der Gemeinde über den erfolgten Wohnsitzwechsel).
Erscheinen Sie zum Termin mit der Zahlungsbestätigung für den Dienst über pagoPA. Siehe weiter unten die Kosten: 26,20 € pagoPA-Einzahlungskodex: B004,  verschiedene Aktualisierungen ohne Duplikatausgabe. 
Laden Sie die Wohnsitzbescheinigung über das „Portale dell’Automobilista“ herunter, damit Sie sie bei einer eventuellen Polizeikontrolle vorzeigen können.
Im „Portale dell’Automobilista“ melden Sie sich mit SPID an und finden unter dem Menüpunkt: „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) das Untermenü „Attestato di residenza“ (Wohnsitzbescheinigung): https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista.


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online über den folgenden Link vereinbaren: myCIVIS online und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Außerdem können Sie Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen am Schalter Fahrzeuge vorlegen müssen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

 

 


So geht es weiter

Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen – Sie werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Buchung zugeteilt wurde und in der Buchungsbestätigung angegeben ist (zum Beispiel P-0001).


Häufig gestellte Fragen

Kann ich zum Kraftfahrzeugamt gehen, um den Wohnsitzwechsel zu beantragen?

Nein, Sie können sich nur dann an den Schalterdienst für Fahrzeuge wenden, wenn Sie Ihre neue Adresse bereits dem Meldeamt der Gemeinde mitgeteilt haben und diese im „Portale dell’Automobilista“ noch nicht aufscheint.

Muss die neue Adresse im Fahrzeugschein eingetragen sein?

Nein, es genügt, wenn Sie die Wohnsitzbescheinigung über das Portale dell’Automobilista herunterladen, indem Sie sich mit SPID im Bereich „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) anmelden.


Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 94 der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 49 Absatz 5-ter Buchstabe h) des Gesetzes vom 11. September 2020, Nr. 120, mit dem das Gesetzesdekret vom 16. Juli 2020, Nr. 76 (sogenanntes „Vereinfachungsdekret“) umgewandelt wurde.
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