Immatrikulation
Für Immatrikulation neuer Kleinkrafträder:
- die Übereinstimmungsbescheinigung;
- gegebenenfalls die Erklärung für die Immatrikulation in Italien, ausgestellt vom Händler.
Für Immatrikulation gebrauchter Kleinkrafträder: Sie müssen die Stilllegungsbescheinigung mit den Identifikationsdaten des Kleinkraftrads vorlegen.
Eigentumsübertragung
Im Fall des Verkaufs eines Kleinkraftrads müssen Sie ein Stilllegungsansuchen vorlegen. Diese Erklärung ist dem neuen Käufer oder der neuen Käuferin auszuhändigen, der oder die anschließend eine neue Zulassungsbescheinigung und das entsprechende Kennzeichen beantragen muss.
Stilllegung
Die Stilllegungserklärung ist für den Verkäufer oder die Verkäuferin nur dann kostenlos, wenn gleichzeitig die Eigentumsübertragung abgeschlossen wird. Daher müssen Verkäufer oder Verkäuferin und Käufer oder Käuferin anwesend sein.
Ausfuhr ins Ausland
Im Fall der Ausfuhr des Kleinkraftrads ins Ausland muss sich der Zulassungsinhaber oder die Zulassungsinhaberin mit dem Fahrzeugschein am Schalter einfinden, um eine Bescheinigung über die erfolgte Abmeldung zur Ausfuhr zu erhalten. Im Fall der Ausfuhr in EU-Länder wird der entwertete Original-Fahrzeugbescheinigung zurückgegeben. Im Fall der Ausfuhr in Nicht-EU-Länder wird nur eine Kopie der entwerteten Fahrzeugbescheinigung ausgestellt.
Verschrottung (Demolierung)
Im Fall der Demolierung des Kleinkraftrads wendet sich der Eigentümer oder die Eigentümerin an einen zugelassenen Verwertungsbetrieb, der die tatsächliche Demolierung durchführt. Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Austragung des Kleinkraftrads beim Schalterdienst oder bei jeder Autoagentur benötigt wird. Wenn es sich um ein Kleinkraftrad mit neuem Kennzeichen (6-stellig) handelt, muss die Austragung beantragt werden, wenn es sich um ein Kleinkraftrad mit altem Kennzeichen (5-stellig) handelt, ist keine Austragung erforderlich.
Duplikat der Fahrzeugbescheinigung
Im Fall von Verlust oder Beschädigung müssen Sie die Anzeige bei einer Polizeibehörde haben.
Verlust des Kennzeichens
Für Verlust des Kennzeichens:
die Verlustanzeige, erstattet bei einer Polizeibehörde;
einen gültigen Erkennungsausweis; wenn Sie minderjährig sind, auch des Elternteils;
wenn Sie Drittstaatsangehöriger oder Drittstaatsangehörige sind, müssen Sie die Aufenthaltskarte oder die gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen; ist diese abgelaufen, müssen Sie zusätzlich die Bestätigung über deren Verlängerung haben.
Weitere Informationen
Für die Authentifizierung benötigen Sie außerdem:
Wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin minderjährig ist, muss das Ansuchen von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden.
Außerdem müssen Sie, um das Verfahren am Schalter zu beschleunigen, die Formulare für jeden Fall herunterladen und ausfüllen:
Kosten und pagoPA-Einzahlungskodex
Kosten des Dienstes: In allen Fällen müssen Sie zum Termin auch die Zahlungsbestätigung des Dienstes über pagoPA mitbringen:
- Zulassung und Wiederzulassung: 55,78 Euro – pagoPA-Einzahlungskodex B099;
- Eigentumsübertragung mit Kennzeichen: 55,78 Euro – pagoPA-Einzahlungskodex B099;
- Eigentumsübertragung ohne Kennzeichen: 42,20 Euro – pagoPA-Einzahlungskodex B003;
- Erklärung über die freiwillige Stilllegung: 42,20 Euro – pagoPA-Einzahlungskodex B003, nur wenn der Verkäufer oder die Verkäuferin die Stilllegung ohne Anwesenheit des Käufers oder der Käuferin beantragt;
- Ausfuhr oder Demolierung: 42,20 Euro – pagoPA-Einzahlungskodex B003.