Beschreibung
Antrag auf Abnahme für das Anhängen von Anhängern ohne eigene Zulassung, die als integraler Bestandteil des Fahrzeugs gelten, an dem sie angehängt sind.

Antrag auf Abnahme für das Anhängen von Anhängern ohne eigene Zulassung, die als integraler Bestandteil des Fahrzeugs gelten, an dem sie angehängt sind.
Alle, die dieses Werkzeug in Verbindung mit ihrem Fahrzeug brauchen.
Sie müssen den Tarif B021 (41,00 €) – KONTROLLE UND PRÜFUNG ART. 78 STRASSENVERKEHRSORDNUNG und den Tarif B003 (42,20 €) – FÜR DIE AKTUALISIERUNG DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG (nach bestandener Abnahme) bezahlen, indem Sie in der Tarifliste „BOZEN“ auswählen.
Zum Bezahlen gehen Sie wie folgt vor:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen beim Kraftfahrzeugamt vorlegen müssen.
Ausdrucken der Bestätigung:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Wer ein Fahrzeug führt, das einen Anhänger zieht, ohne dass dieser in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, wird mit einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße sowie mit der Nebenstrafe des Entzugs der Zulassungsbescheinigung bestraft (Art. 78 der Straßenverkehrsordnung).
Nein, der Anhänger darf nur mit einem Fahrzeug kombiniert werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Artikel 56 der Straßenverkehrsordnung.
Artikel 205 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it