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Dienstcode: 3167

Technische Abnahme einer Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas

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Beschreibung

Nach dem Einbau einer Gaskraftstoffanlage muss das Fahrzeug einer Inspektion und Prüfung (Abnahme) unterzogen werden.
Flüssiggasflaschen haben eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren, danach muss die Flasche ausgetauscht werden.
Die Prüfung kann nur dann bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge durchgeführt werden, wenn das System von einer in Südtirol ansässigen Werkstatt eingebaut worden ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Besitzer und Besitzerinnen eines mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeugs.


Was benötigen Sie

Für die Stellung des Antrags benötigen Sie Folgendes:

  • das Formular Fahrzeugschein: Antrag auf Ausstellung oder Änderung (TT 2119/BZ) ausgefüllt und auf dem ersten und dritten Blatt vom Inhaber oder von der Inhaberin des Fahrzeugs unterzeichnet;
  • das Original des Fahrzeugscheins sowie eine Fotokopie;
  • die Installationserklärung des Installateurs oder der Installateurin;
  • eine Kopie der beim Kraftfahrzeugamt hinterlegten Unterschrift des Installateurs oder der Installateurin; andernfalls sind eine Bescheinigung der Handelskammer und eine Kopie des Erkennungsausweises des Installateurs oder der Installateurin vorzulegen;
  • die technische Dokumentation der Anlage;
  • der pagoPA-Zahlungsbeleg für den Tarif B021 41,00 €.

So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge.

Um die Zahlung vorzunehmen, müssen Sie die nachstehenden Schritte ausführen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der ZAHLUNGSPFLICHTIGEN PERSON müssen mit den meldeamtlichen Daten DES AKTENFÜHRERS ODER DER AKTENFÜHRERIN übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen.
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw. oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, drucken Sie den Zahlungsbeleg aus und reichen ihn zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen für den Antrag beim Führerscheinamt oder Gesundheitsamt ein.
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Sie erhalten einen Coupon mit den Daten Ihrer Gaskraftstoffanlage.


Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich mit einer Anlage fahre, die nicht im Fahrzeugschein aufgeführt ist?

Wer ein Fahrzeug führt, das mit einem System ausgestattet ist, das nicht der vorgeschriebenen Prüfung unterzogen wurde, wird mit einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße sowie mit der Nebenstrafe des Entzugs des Fahrzeugscheins bestraft (Art. 78 der Straßenverkehrsordnung).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • UN/ECE-Regelung Nr. 67.

  • Rundschreiben des Verkehrsministeriums vom 22.05.2001, Prot. Nr. 1671-4102.

 

 

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