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Dienstcode: 3166

Gezielte Vermittlung von Menschen mit Behinderungen

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Beschreibung

Registrierung von arbeitslosen Personen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter, die eine Beschäftigung entsprechend ihrer Arbeitsfähigkeit anstreben. Die Eintragung in die Listen für die gezielte Vermittlung auf Landesebene erfolgt beim Amt für Arbeitsmarktintegration.


Wer kann den Dienst nutzen

Diejenigen, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Personen mit körperlichen, geistigen, sensorischen oder intellektuellen Behinderungen, die zu einer Minderung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 45 % führen;
  • Personen mit Behinderung am Arbeitsplatz mit einem Behinderungsgrad von mehr als 33 %;
  • Personen, die blind oder taub sind;
  • Kriegsinvaliden, Bürgerkriegsinvaliden und Dienstinvaliden;
  • Personen, die geschützten Kategorien angehören (Art. 18 Gesetz 68/1999).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Beschäftigung, Ihren Wohnsitz und Ihren Invaliditätsstatus.

  • Beschäftigung: Zum Zeitpunkt des Antrags müssen Sie arbeitslos sein.
  • Wohnsitz: Die erste Anmeldung muss in einer Schlichtungsstelle in dem Land erfolgen, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet.
  • Behindertenstatus.

Behindertenstatus

Sie müssen:

  • ein Zivilinvalide oder eine Zivilinvalidin mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 45 % sein, der oder die von den zuständigen Kommissionen für die Anerkennung der Zivilinvalidität festgestellt wird, oder;
  • ein Invalide oder eine Invalidin mit einer von der Gesamtstaatlichen Anstalt für Versicherungen gegen Arbeitsunfälle nach den geltenden Bestimmungen festgestellten Arbeitsunfähigkeit von mehr als 33 % sein oder;
  • blind oder taub sein, oder;
  • Kriegsinvalide oder Kriegsinvalidin, Bürgerkriegsinvalide oder Bürgerkriegsinvalidin oder Dienstinvalide oder Dienstinvalidin (ehemalige Beamte und Beamtinnen, einschließlich Militärangehörige) sein. Diese Personen haben Beeinträchtigungen der ersten bis achten Kategorie, die in den Tabellen in der Anlage der konsolidierten Fassung der Kriegsrentenverordnung aufgeführt sind, oder;
  • zu den geschützten Kategorien gehören (Art. 18 Gesetz 68/1999).

Was benötigen Sie

Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • gültiger Erkennungsausweis und Steuernummer oder Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie ein Ausländer oder eine Ausländerin sind;

  • wenn Sie eine Beeinträchtigung haben: Invaliditätsbescheinigung;

  • wenn Sie zu den geschützten Kategorien gehören (Gesetz 68/1999, Art. 18): Bescheinigung der Zugehörigkeit zu einer der Kategorien.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Die Fachkraft für Arbeitsintegration hilft Ihnen, Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten mit den Angeboten der Unternehmen abzugleichen.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Dienst auch als Ausländer oder Ausländerin nutzen?

Ja, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Südtirol haben und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind, können Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Kann ich den Antrag stellen, wenn ich bereits eine Stelle habe?

Nein, um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos sein.

Wie werden mir die Fachkräfte für Arbeitsintegration helfen?

Die Fachkraft für Arbeitsintegration ermittelt Beschäftigungsmöglichkeiten, indem er/sie Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten mit den Angeboten der Unternehmen abgleicht.



Zuständige Stelle

Amt für Arbeitsmarktintegration

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Ansprechpartner

Parteienverkehr: Terminvereinbarung auf Anfrage.