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Dienstcode: 3163

Beiträge für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und land- oder forstwirtschaftlichen Infrastrukturen, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden

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Beschreibung

Antrag auf Notstandsbeihilfen für die Behebung von Schäden an Liegenschaften und Infrastrukturen mit vorwiegendem land- oder forstwirtschaftlichen Charakter, wenn die Schäden verursacht wurden durch:

  • Erdbeben;
  • Lawinen;
  • Erdrutsche;
  • Überschwemmungen.

Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer und Eigentümerinnen oder Pächter und Pächterinnen von Liegenschaften oder Infrastrukturen (Gemeinden, getrennte Verwaltungen von Gemeinnutzungsgütern, Genossenschaften, Konsortien und anderen Vereinigungen sowie Privatpersonen).


Voraussetzungen

Die Liegenschaften oder Infrastrukturen müssen vorwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Charakter haben.



So wird es gemacht

Sie müssen den Antrag beim gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat einreichen.


So geht es weiter

Das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat:

  1. prüft, ob die Arbeiten, für die eine Beihilfe beantragt wird, finanziert werden können;
  2. prüft die Maßnahme in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht: Die Arbeiten dürfen in keinem Fall vor der positiven fachkundlichen und finanziellen Stellungnahme begonnen werden, außer sie sind dringend und unaufschiebbar;
  3. prüft nach Abschluss der Arbeiten die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und legt die Höhe der Beihilfe fest;
  4. sendet alle oben genannten Unterlagen an das Amt für Bergwirtschaft.

Schließlich sorgt das Amt für Bergwirtschaft für die Auszahlung der Beihilfe.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum einreichen, an dem:

  • das Schadensereignis eingetreten ist;
  • das Schadensereignis aufhört, falls es sich um ein länger andauerndes Phänomen handelt.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Es ist keine Frist vorgesehen, innerhalb derer die Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Kann ich meinen Beitragsantrag direkt beim Amt für Bergwirtschaft einreichen?

Nein, der Antrag nur beim gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat eingereicht werden.

Ist es möglich, mehr als einen Beitragsantrag pro Jahr einzureichen?

Ja, es ist möglich, mehr als einen Beitragsantrag pro Jahr einzureichen.

Was sind Erdrutsche?

Erdrutsche sind Bewegungen von Erd- und Gesteinsmassen, die einen Hang herunterrutschen. Dabei gibt kleine bis mittlere Erdrutsche, die Straßen, Felder, Wälder oder Gebäude beschädigen können.



Zuständige Stelle

Amt für Bergwirtschaft

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 53 60 / +39 0471 41 53 61

E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it

PEC: bergwitschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it

Website: forstdienst.provinz.bz.it

Liste der Forststationen:

  • Bozen
  • Brixen
  • Bruneck
  • Steinhaus
  • Kaltern
  • Freienfeld
  • Sand in Taufers
  • Kastelruth
  • Kiens
  • Klausen
  • Graun
  • Neumarkt
  • Kaltenbrunn
  • Latch
  • Lana
  • Mals
  • Meran
  • Naturns
  • Welschnofen
  • Deutschnofen
  • Prad am Stilfserjoch
  • Ratschings
  • Renon
  • Mühlbach
  • Innichen
  • St. Leonhard in Passeier
  • St. Walburg/Ulten
  • St. Vigil in Enneberg
  • Jenesien
  • Sarntal
  • Schlanders
  • Gröden
  • Olang