Beschreibung
Die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich der Autonomen Provinz Bozen ist ein unabhängiges und überparteilich agierendes Organ der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Schlichtungsstelle ist zuständig, falls ein allfälliger Gesundheitsschaden der Patientin oder des Patienten auf einen mutmaßlichen Diagnose- und/oder Behandlungsfehler des Gesundheitspersonals zurückzuführen ist.
Die Schlichtungsstelle ist auch zuständig, falls der Gesundheitsschaden eine Folge der fehlenden oder unzureichenden Aufklärung ist.
Die Schlichtungsstelle unterstützt die beteiligten Parteien bei ihrem Versuch, eine außergerichtliche Lösung der Angelegenheit zu finden.
Das Schlichtungsverfahren kann aus zwei Phasen bestehen:
- In der ersten Phase wird ein Schlichtungsversuch unternommen (erste Phase oder Schlichtungsphase);
- Scheitert dieser Versuch, so nimmt die Schlichtungsstelle auf Antrag aller beteiligten Parteien eine objektive und unparteiische Bewertung der Haftungsfrage, die dem Streitfall zugrunde liegt, vor (zweite Phase oder Bewertungsphase des Schlichtungsverfahrens).
Die Dauer des Schlichtungsverfahrens hängt maßgeblich von der Komplexität des jeweiligen Falles ab, ist aber wesentlich kürzer als die Dauer der gerichtlichen Verfahren. Die Schlichtungsverfahren dauern im Schnitt etwa neun Monate. Erweist sich die Ernennung einer/eines Amtssachverständigen im Rahmen der Bewertungsphase des Schlichtungsverfahrens als notwendig, muss von einer längeren Verfahrensdauer ausgegangen werden.
Beim Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich der Autonomen Provinz Bozen handelt es sich um eine freiwillige Schlichtung.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle darf mit der sogenannten Pflichtmediation gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 4. März 2010, Nr. 28, bzw. mit der fachkundlichen Ermittlung zu Zwecken der Beweissicherung gemäß Artikel 696-bis der Zivilprozessordnung nicht verwechselt werden. Letztere sind kostenpflichtige Verfahren, die gegebenenfalls den Weg zu einer gerichtlichen Klage ebnen.
Die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich der Autonomen Provinz Bozen hat zum Ziel, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie leistet einen Beitrag, Konflikte zwischen Patientinnen und Patienten und Gesundheitspersonal und/oder öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen zu lösen, indem sie nach einem ersten Schlichtungsversuch gegebenenfalls eine unverbindliche Schlichtungsempfehlung unterbreitet.
Die Parteien können sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle von einer Person ihres Vertrauens vertreten oder unterstützen lassen. Falls eine öffentliche Gesundheitseinrichtung betroffen ist, können sich die Patientinnen und Patienten im Schlichtungsverfahren auch von der Volksanwaltschaft vertreten oder unterstützen lassen.
Die Schlichtungsstelle erstellt jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit: Tätigkeitsbericht 2024.
