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Dienstcode: 3158

Beratung zu Adaptierungsplänen für den Abbau von architektonischen Barrieren in öffentlichen Gebäuden

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Beschreibung

Ansuchen um fachliche Beratung zu den Adaptierungsplänen zur Beseitigung von architektonische Hindernissen in öffentlichen Gebäuden. Diese Pläne sind durch das Landesgesetz vom 21. Mai 2002, Nr. 7, und durch das Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2009, Nr. 54, geregelt.


Wer kann den Dienst nutzen

Das Organ, das für die Erstellung von Adaptierungsplänen für die öffentlichen Gebäude des Landes und der lokalen öffentlichen Körperschaften zuständig ist.


Voraussetzungen

Organ, das für die Erstellung von Adaptierungsplänen für die öffentlichen Gebäude des Landes und der lokalen öffentlichen Körperschaften zuständig ist.


So wird es gemacht

Telefonisch oder per E-Mail an das Amt für Menschen mit Behinderungen.


So geht es weiter

Das Amt für Menschen mit Behinderungen wird innerhalb von 30 Tagen antworten.


Zeiten und Fristen

Das Amt für Menschen mit Behinderungen wird innerhalb 30 Tagen antworten.


Häufig gestellte Fragen

Kann die Beratung auch direkt von Bürgern und Bürgerinnen beim Amt für Menschen mit Behinderungen angesucht werden?

Nein, das Ansuchen um Beratung kann nur von den die für die Erstellung der Adaptierungspläne zuständigen Organen gestellt werden.

Müssen Bürger und Bürgerinnen auch einen Adaptierungsplan erstellen?

Nein, die Adaptierungspläne sind nur für öffentliche Gebäude der Autonomen Provinz Bozen und der lokalen öffentlichen Körperschaften erforderlich.