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Dienstcode: 3157

Technische Beratung zur Beseitigung und Überwindung von architektonischen Barrieren

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Beschreibung

Das Amt für Menschen mit Behinderungen bietet Beratungen in Bezug auf die Beseitigung von architektonischen Hindernissen. Das Amt prüft auch eventuelle Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwindung oder Beseitigung von architektonischen Hindernissen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Öffentliche Körperschaften;
  • private Eigentümer/Eigentümerinnen von Gebäuden, Bauten und Anlagen, die den technischen Vorschriften für architektonische Hindernisse unterliegen;
  • freiberuflich Tätige aus dem Bausektor;
  • Bürger und Bürgerinnen.


So geht es weiter

Das Amt für Menschen mit Behinderungen wird innerhalb von 30 Tagen antworten.


Häufig gestellte Fragen

Kann die Beratung auch von Bürgern und Bürgerinnen beantragt werden oder nur von Planern und Planerinnen?

Die Beratung kann auch von einzelnen Bürgern und Bürgerinnen in Anspruch genommen werden.

Kann ich mich an das Amt für Menschen mit Behinderungen wenden, um die Beratung zu beantragen?

Ja, Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.