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Dienstcode: 3154

Beiträge für den Bau und die Sanierung von Forststraßen

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Beschreibung

Anforderung von Beiträgen für den Bau, die Instandsetzung und die multifunktionale Anpassung von landwirtschaftlichen und überbetrieblichen Forstwegen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden, Bezirkgsgemeinschaften, getrennte Verwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und Bonifizierungskonsortien;
  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien;
  • Landwirtschaftliches Unternehmen.

Voraussetzungen

Die finanzierten Maßnahmen müssen Forstwegen betreffen.


Was benötigen Sie

Für alle Interventionen:

Für Gemeinden, Landkreise, Bonifizierungskonsortien, zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch:

  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts und zur Ermächtigung zur Einreichung des Antrags.

Für Interessentschaft, Bodenverbesserungskonsortien zusätzlich zu Dokumenten über alle Interventionen auch:

  • eine Kopie der Gründungsurkunde und Satzung, wenn die antragstellenden Person eine juristische Person des Privatrechts ist.
  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts der Vollversammlung der Interessentschaft/des Konsortiums: Formular A (für Interessentschaften, Konsortien).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen der Beitrag bei Einreichung des Auszahlungsantrags gestattet.

Sie können einen Vorschuss auf Ihren Beitrag beantragen, indem Sie den Antrag auf einen Vorschuss einreichen.


Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.

Ausnahmen können in Fällen bestätigter Dringlichkeit aus phytosanitären Gründen gemacht werden.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.

Was sind Interessentschaften?

Dabei handelt es sich um Vereinigungen von Landwirten und Landwirtinnen oder Grundbesitzern und Grundbesitzerinnen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, z. B. die Instandhaltung von Kanälen, Wirtschaftswegen oder für alle nützliche Arbeiten.

Was sind Bodenverbesserungskonsortien?

Dabei handelt es sich um Einheiten, die aus mehreren Landbesitzern oder Landbesitzerinnen bestehen, die gemeinsam Arbeiten oder Maßnahmen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen durchführen (z. B. Bewässerung, Entwässerung, ländliche Wege, Bodenschutz).