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Dienstcode: 3154

Beiträge für den Bau und die Sanierung von Forststraßen

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Beschreibung

Dieser Beitrag unterstützt Vorhaben für den Bau sowie die außerordentliche Instandsetzung von inner- und überbetrieblichen Forstwegen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinden, Bezirkgsgemeinschaften, getrennte Verwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und Bonifizierungskonsortien;
  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien;
  • Landwirtschaftliches Unternehmen.

Voraussetzungen

Die geplanten Vorhaben müssen Wege betreffen, die für die inner- und überbetriebliche Erschließung der Wälder dienen.


Was benötigen Sie


Weiters:
Für Gemeinden und Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern:

  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts und zur Ermächtigung der Einreichung des Antrags.


Für Interessentschaften, Bodenverbesserungskonsortien:

 



So geht es weiter

Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

 

Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss in der Höhe von 50% des zugesicherten Beitrages beantragt werden.
Antrag auf einen Vorschuss


Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.

Ausnahmen können in Fällen bestätigter Dringlichkeit aus phytosanitären Gründen gemacht werden.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.