Ihr Beitragsgesuch wird vom zuständigen Amt bearbeitet. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens an die von Ihnen angegebene PEC- oder E-Mail-Adresse.
Bei positivem Ergebnis wird das Gewährungsschreiben an die von Ihnen angegebene PEC- oder E-Mail-Adresse übermittelt.
Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach der Genehmigung des Projekts/Beitrags. Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie Ihren Antrag auf Auszahlung-Erklärung zur Fertigstellung der Arbeiten einreichen. Diese Einreichung muss in digitaler Form über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen.
Reichen Sie den Antrag auf Auszahlung-Fertigstellung der Arbeiten für Projekte
ohne Kostenvoranschlag und mit festen Beitragssätzen ein. Dazu gehören Holzzäune, Schindeldächer und Trockenmauern sowie traditionelle Lärchentröge, außerdem der Abbau von Stacheldraht- und Maschendrahtzäunen sowie die so genannten „Schwellen“. Geben Sie die Art des tatsächlich durchgeführten Vorhaben/Objekts und die realisierte Menge (laufende Meter, Quadratmeter oder Anzahl der Einheiten) und legen Sie die vorgesehenen Anlagen bei.
Für
Projekte mit Kostenvoranschlag, z. B. Waale und Zufahrtswege, fügen Sie Ihrem Beitragsantrag bitte auch Folgendes bei:
Für Ausgaben betreffend den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen von Projekten mit Kostenvoranschlag müssen zudem eingereicht werden:
- elektronische Rechnungen von Unternehmen, die zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet sind: Die XML-Datei und ihre Umwandlung in PDF sind erforderlich;
- Digitale Rechnungen von Lieferanten, die nicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet sind. Auf einer solchen Rechnung muss der Grund für die Befreiung von der Verpflichtung mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen klar ersichtlich sein;
- ausländische Rechnungen: In diesem Fall ist eine digitale Rechnung (PDF-Datei) erforderlich;
- Quittungen/Zahlungsbestätigungen: Bei Zahlungen über Homebanking ist es erforderlich, die Quittung für die Ausführung der Transaktion und nicht nur den Zahlungsauftrag beizulegen. Diese Voraussetzung ergibt sich aus der Möglichkeit, die Transaktion innerhalb der folgenden 48/72 Stunden rückgängig zu machen. Quittungen von Überweisungen am Schalter und Kontoauszüge, aus denen die tatsächlichen Kontobewegungen hervorgehen, sind ebenfalls gültig;
- aussagekräftige und lesbare Kassenbelege, aus denen die gekauften Waren und die Angaben zum Verkäufer hervorgehen.
Die Ausgabenbelege:
- müssen auf den Namen des Antragstellers oder der Antragstellerin lauten;
- dürfen sich nur auf die Ausgaben beziehen, die im Kostenvoranschlag vorgesehen sind, der mit dem Beitragsgesuch vorgelegt wurde;
- müssen den Gesamtbetrag der anerkannten Ausgaben decken.
Anschließend erfolgt eine Kontrolle der durchgeführten Arbeiten durch das Aufsichtspersonal des Amtes für den Nationalpark Stilfserjoch.
Das zuständige Amt behält sich das Recht vor, im Rahmen von Stichproben Buchhaltungsunterlagen anzufordern.
Sie müssen das geförderte Vorhaben/Objekt für die Dauer von 15 Jahren ab erfolgter Auszahlung des Beitrags in gutem Zustand und ohne nachträgliche Änderungen erhalten.