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Dienstcode: 3151

Beiträge für die Projektierung, Verwirklichung und außerordentliche Instandhaltung von Radrouten und übergemeindlichen Radwegen

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen gewährt Beiträge für die Projektierung, die Verwirklichung und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen und Radrouten.

Ziel sind der Ausbau und die Vervollständigung des Radwegenetzes in der Autonomen Provinz Bozen. Damit soll ein Beitrag zur Verminderung der schädlichen Auswirkungen des Verkehrs auf Umwelt, Gesundheit und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung geleistet werden.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Die gebietsmäßig zuständigen Bezirksgemeinschaften.
  • Der Gemeinde Bozen.
  • Gemeinden, aber nur mit Einverständnis der Bezirksgemeinschaften und nur für die Projektierung und Verwirklichung.

Voraussetzungen

Folgende Maßnahmen werden ab einem Mindestbetrag von 10.000 € gefördert: Ausgaben für die Projektierung, die Verwirklichung und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen und Radrouten.

Ausgenommen davon sind eigene Verwaltungs- und Personalkosten und Ausgaben, die nicht direkt und eindeutig mit dem geförderten Projekt zusammenhängen.


Was benötigen Sie

Im Falle eines Beitragsantrags für die Projektierung: Antragsformular für den Beitrag für die Projektierung. Mit den folgenden Anlagen:

  • der beschreibende Bericht;
  • die grafischen Unterlagen;
  • die geschätzten Gesamtkosten.

Im Falle eines Beitragsantrags für die Verwirklichung: Antragsformular für den Beitrag für die Verwirklichung. Mit den folgenden Anlagen:

  • der Bericht mit dem illustrativen und dem technischen Teil;
  • die grafischen Unterlagen;
  • der Kostenvoranschlag;
  • der Zeitplan;
  • geeignete Dokumentation zum Nachweis der möglichen Eintragung des Projektes in die urbanistischen Planungsinstrumente laut Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, inklusive eventuelle Gutachten der zuständigen Ämter;
  • die Bestätigung, dass der Rechtsanspruch auf die vollständige Verfügbarkeit sämtlicher notwendiger Grundstücke rechtzeitig erlangt werden kann. Weitere Erklärungen können dem Kriterienbeschluss und dem Antragsformular entnommen werden.

Im Falle eines Beitragsantrags für außerordentliche Instandhaltung: Antragsformular für den Beitrag für die außerordentliche Instandhaltung. Mit den folgenden Anlagen:

  • die Gesamtlänge in Kilometern der im jeweiligen Einzugsgebiet gelegenen übergemeindlichen Fahrradwege; unter der Voraussetzung, dass der Fahrradweg fertiggestellt, befahrbar und haftpflichtversichert ist;
  • die Liste in der nach Priorität geordneten Reihenfolge aller außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen, für die der Beitragsantrag gestellt wird. Es müssen die Inhalte, die betroffenen Abschnitte, Planungsentscheidungen, die verwendeten Materialien und die geschätzten Gesamtkosten getrennt nach Baukosten und Kosten zur Verfügung der Verwaltung angegeben werden.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € erwerben, es sei denn, der Antragsteller oder die Antragstellerin ist von der Stempelsteuer befreit.


So wird es gemacht

Sie müssen das Antragsformular und die beigefügten Unterlagen an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität per PEC an folgende Adresse senden: inframob@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

  1. Die Bewertungskommission prüft die Vollständigkeit der Beitragsanträge und nimmt eine Bewertung vor.
  2. Sie erstellt auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel die Ranglisten. Sie legt die Höhe des Beitrags bis zu einer Höchstgrenze von 100 % fest, wie in Artikel 6 des Landesgesetzes vom 10. August 1995, Nr. 17, vorgesehen.
  3. Die Anträge werden mit einem Dekret des Abteilungsdirektors/der Abteilungsdirektorin angenommen. Dabei werden die Position in der Rangliste und die als prioritär eingestuften Projekte berücksichtigt. Außerdem werden die verfügbaren Haushaltsmittel im Rahmen der für die betreffenden Aufgaben im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel berücksichtigt.
  4. Die Rechnungslegung ist bis zum 31. Dezember des Jahres einzureichen, das auf das Jahr folgt, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt oder auf die Anrechnung der Ausgaben, falls diese später erfolgt.
  5. Für die Beitragsauszahlung müssen Sie das Antragsformular für die Auszahlung zusenden. Senden Sie das Formular mit den entsprechenden Anlagen und der Erklärung über den Steuerrückbehalt per zertifizierte elektronische Post an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität an folgende PEC-Adresse: inframob@pec.prov.bz.it.
  6. Für die Auszahlung der Beiträge für die außerordentliche Instandhaltung, die direkt durch öffentliche Durchführungsunternehmen in direkter Verwaltung durchgeführt werden, können die Begünstigten einen Vorschuss von bis zu 50 % der zulässigen Ausgaben beantragen. Sie können das Antragsformular für den Vorschuss mit den entsprechenden Anlagen und der Erklärung über den Steuerrückbehalt zusenden. Die Unterlagen sind per zertifizierte elektronische Post an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität an folgende PEC-Adresse zu senden: inframob@pec.prov.bz.it.

Die Kommission ist berechtigt, Anträge auf zusätzliche Beiträge zu den bereits gewährten Beiträgen bis zur zulässigen Höchstgrenze anzunehmen.

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit zusätzlicher Mittel in den entsprechenden Kapiteln des Landeshaushalts und unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit.


Zeiten und Fristen

  • Die Fristen für jedes Jahr sind der 31. März und der 30. September;
  • Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden, für die ein Beitrag beantragt wird.

 


Häufig gestellte Fragen

Wann kann der Beitragsantrag eingereicht werden?

Der Beitragsantrag mit den erforderlichen Unterlagen kann jederzeit im Laufe des Jahres eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt jedoch nach den in der Ausschreibung festgelegten Fristen, d. h. zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres.

Welche Projekte erhalten eine günstigere Bewertung?

Die Projekte, welche die Alltagsnutzung des Fahrrads fördern, erhalten laut Bewertungskriterien höhere Punktzahlen. Es werden insbesondere Projekte gefördert, die bestehende Radwege miteinander verbinden und sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden.

Welche Rechnungen werden in der Auszahlungsphase erstattet?

Es können nur Rechnungen erstattet werden, die sich auf Ausgaben beziehen, die mit der geförderten Tätigkeit übereinstimmen und nach Einreichung des Antrags bezahlt wurden.