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Dienstcode: 3150

Beiträge für den Bau und die Verbesserung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen in ländlichen Gebieten und Berggebieten

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Beschreibung

Beihilfen für Projekte zum Bau, der Erweiterung und der Erneuerung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen im Ländlichen Raum.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien
  • landwirtschaftliche Unternehmen.

Voraussetzungen

Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft sein.
 

Folgende Baumaßnahmen können gefördert werden:
 

  • Quellfassungen, Speicherbecken oder -tank;
  • Rohrleitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung;
  • Unterbrecherbauwerke;
  • Schächte, Armaturen und Hydranten.

Was benötigen Sie

Dem Antrag um Beitrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
 


weiters für:

Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien


 



So geht es weiter

Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

 

Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss in der Höhe von 50% des zugesicherten Beitrages beantragt werden.
Antrag auf einen Vorschuss 


Zeiten und Fristen

Der Antrag um Beihilfe kann ganzjährig eingereicht werden. 


Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Nach Meldung des Baubeginns kann die Auszahlung eines Vorschusses in der Höhe von 50 % des Beitrages beantragt werden.