Beschreibung
Antrag für Projekte zum Bau, zur Erweiterung und zur Erneuerung von Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen in ländlichen Gebieten und Bergregionen.

Antrag für Projekte zum Bau, zur Erweiterung und zur Erneuerung von Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen in ländlichen Gebieten und Bergregionen.
Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft werden.
Die folgenden Maßnahmen können erleichtert werden:
Für alle Interventionen:
Für Gemeinden, Landkreise, Bonifizierungskonsortien, zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch:
Für Interessentschaft, Bodenverbesserungskonsortien zusätzlich zu Dokumenten über alle Interventionen auch:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Senden Sie die oben genannten Unterlagen an das Landesamt für Bergwirtschaft unter einer der folgenden Adressen:
Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.
Im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen der Beitrag bei Einreichung des Antrag Vorschuss gestattet.
Sie können einen Vorschuss auf Ihren Beitrag beantragen, indem Sie den Antrag auf einen Vorschuss einreichen.
Es gibt keine Fristen für die Einreichung des Antrages
Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.
Die Arbeiten können nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.
Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.
Dabei handelt es sich um Vereinigungen von Landwirten und Landwirtinnen oder Grundbesitzern und Grundbesitzerinnen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, z. B. die Instandhaltung von Kanälen, Wirtschaftswegen oder für alle nützliche Arbeiten.
Dabei handelt es sich um Einheiten, die aus mehreren Landbesitzern bestehen, die gemeinsam Arbeiten oder Maßnahmen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen durchführen (z. B. Bewässerung, Entwässerung, ländliche Wege, Bodenschutz).
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Beschluss vom 17. November 2015, Nr. 1328 (Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und Berggebieten).
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Adresse: Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 53 60 / +39 0471 41 53 61
E-Mail: economia.montana@provincia.bz.it