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Dienstcode: 3150

Beiträge für den Bau und die Verbesserung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen in ländlichen Gebieten und Berggebieten

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Beschreibung

Antrag für Projekte zum Bau, zur Erweiterung und zur Erneuerung von Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen in ländlichen Gebieten und Bergregionen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien, wenn die zu errichtende Anlage nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft werden soll;
  • landwirtschaftliches Unternehmen.

Voraussetzungen

Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft werden.

Die folgenden Maßnahmen können erleichtert werden:

  • Quellsteckdosen und Speichertank;
  • Rohrleitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung, Feuerschächte und Hydranten.

Was benötigen Sie

Für alle Interventionen:

Für Gemeinden, Landkreise, Bonifizierungskonsortien, zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch:

  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts und zur Ermächtigung zur Einreichung des Antrags.

Für Interessentschaft, Bodenverbesserungskonsortien zusätzlich zu Dokumenten über alle Interventionen auch:

  • eine Kopie der Gründungsurkunde und Satzung, wenn die antragstellenden Person eine juristische Person des Privatrechts ist.
  • Beschluss zur Genehmigung des Projekts der Vollversammlung der Interessentschaft/des Konsortiums:
  • Formular A (für Interessentschaft, Konsortien).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen der Beitrag bei Einreichung des Antrag Vorschuss gestattet.

Sie können einen Vorschuss auf Ihren Beitrag beantragen, indem Sie den Antrag auf einen Vorschuss einreichen.


Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen für die Einreichung des Antrages


Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr des Konzessionsdekrets (n+2) abgeschlossen werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Ausstellung des Konzessionsdekrets beginnen.

Ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen?

Ja, nach Beginn der Arbeiten können Sie einen Vorschuss von 50 % verlangen.

Was sind Interessentschaften?

Dabei handelt es sich um Vereinigungen von Landwirten und Landwirtinnen oder Grundbesitzern und Grundbesitzerinnen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, z. B. die Instandhaltung von Kanälen, Wirtschaftswegen oder für alle nützliche Arbeiten.

Was sind Bodenverbesserungskonsortien?

Dabei handelt es sich um Einheiten, die aus mehreren Landbesitzern bestehen, die gemeinsam Arbeiten oder Maßnahmen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen durchführen (z. B. Bewässerung, Entwässerung, ländliche Wege, Bodenschutz).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

 

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