Beschreibung
Beihilfen für Projekte zum Bau, der Erweiterung und der Erneuerung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen im Ländlichen Raum.

Beihilfen für Projekte zum Bau, der Erweiterung und der Erneuerung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen im Ländlichen Raum.
Die zu errichtende Anlage darf nicht als öffentliche Wasserversorgungsanlage eingestuft sein.
Folgende Baumaßnahmen können gefördert werden:
Dem Antrag um Beitrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Kopie eines gültigen Erkennungsausweises der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung;
Projektunterlagen samt Kosten- Massenberechnung;
Gültiger Baurechtstitel;
Modell B – Parzellenliste (nur, wenn die Parzellen nicht im Besitz der Antragsteller sind).
weiters für:
Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien
Kopie der Gründungsurkunde und Satzung
Beschluss der Vollversammlung zur Genehmigung des Projekts: Modell A (für Interessentschaft, Konsortien).
Senden Sie die oben genannten Unterlagen an das Landesamt für Bergwirtschaft unter einer der folgenden Adressen:
Nach Einreichung des Beitragsantrags prüft das Amt für Bergwirtschaft die Zulässigkeit des Antrags und leitet das Verwaltungsverfahren ein.
Nach Meldung des Baubeginns kann ein Vorschuss in der Höhe von 50% des zugesicherten Beitrages beantragt werden.
Antrag auf einen Vorschuss
Der Antrag um Beihilfe kann ganzjährig eingereicht werden.
Ja, die Arbeiten müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets abgeschlossen werden.
Die Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Finanzierungsdekrets beginnen.
Nach Meldung des Baubeginns kann die Auszahlung eines Vorschusses in der Höhe von 50 % des Beitrages beantragt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Beschluss der Landesregierung vom 20. März 2026, Nr. 234 (Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und Berggebieten).
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Adresse: Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 53 60 / +39 0471 41 53 61
E-Mail: economia.montana@provincia.bz.it