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Dienstcode: 3149

Beiträge für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Personen mit Behinderung

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für die Anpassung des Arbeitsplatzes und für den Ankauf der notwendigen Arbeitsausstattung, um die Anstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die den Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit Behinderung anpassen müssen, z. B. durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch.


Voraussetzungen

Die Person mit einer Behinderung muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und:

  • eine anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 46 % (Bescheinigung der Ärztekommission);
  • oder, eine Arbeitsinvalidität von mindestens 34 % (INAIL-Bescheinigung) haben.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Antrag auf Gewährung eines Beitrags für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung: formular;
  • Vollmachtserklärung in Bezug auf den Beitragsantrag zur Anpassung des Arbeitsplatzes: formular;
  • Bericht, aus dem die von der Person mit Behinderung ausgeübte Tätigkeit, das Berufsbild und das Datum der Anstellung hervorgeht;
  • Kopie der Invaliditätsbescheinigung mit Angabe der Diagnose, sofern die Person nicht im Sinne des Gesetzes zur gezielten Arbeitsvermittlung angestellt wurde;
  • einen detaillierten Kostenvoranschlag der anfallenden Ausgaben;
  • Zeitplan der geplanten Vorhaben mit Angabe der Frist, innerhalb der die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Ankauf der Ausstattung erfolgt.

Für die Rechnungslegung müssen Sie sich Folgendes vorbereiten:

  • Ersatzerklärung über den Vorsteuereinbehalt sowie die Rechnungen und Zahlungsnachweise;
  • Jedes öffentliche Finanzierungs- oder Investitionsprojekt muss eindeutig durch einen CUP (einheitlicher Projektcode) gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung stärkt die Überwachungssysteme für öffentliche Investitionen und gewährleistet die Transparenz der Verwaltungstätigkeit. In Bezug auf die Rechnungslegung ist es erforderlich, dass der CUP in den Buchhaltungsunterlagen und Zahlungsnachweisen (z. B. Rechnungen, Überweisungen und Bankbelege) für jede abgerechnete Ausgabe angegeben wird. Diese Verpflichtung beginnt mit dem Datum des Erhalts der Mitteilung über den CUP. Weitere Informationen über den CUP finden Sie unter dem folgenden Link: cupweb.rgs.mef.gov.it.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie müssen den Antrag digital unterschreiben und per zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse senden: as.sl@pec.prov.bz.it. Die Kopie der Invaliditätsbescheinigung mit der Diagnose kann direkt von der beschäftigten Person per E-Mail an das Amt an folgende Adresse übermittelt werden: as@provinz.bz.it.


So geht es weiter

Es wird die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen geprüft. Anschließend erfolgt eine Kontrolle vor Ort, um die Notwendigkeit zu überprüfen. Der Beitrag für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wird ausgezahlt.

Die Ersatzerklärung über den Vorsteuereinbehalt gilt für die Beiträge der Provinzen. Der Beitrag wird in folgendem Ausmaß gewährt:

  • bei Mehrkosten bis zu 1.500 € wird der gesamte Betrag gewährt;
  • bei Mehrkosten von über 1.500 € bis zu 13.000 € wird ein Beitrag von 1.500 € + 25 % des Restbetrags gewährt;
  • bei Mehrkosten von über 13.000 € wird ein Beitrag von 4.500 € + 5% des Restbetrags gewährt.

Beispiele für die Beitragsberechnung:

  • bei anerkannten Ausgaben von 8.000 € beträgt der Beitrag [1.500 + (8.000-1.500) *25 % = 3.125 €];
  • bei anerkannten Ausgaben von 15.000 € beträgt der Beitrag [4.500 + (15.000 - 13.000) *5 % = 4.600 €].

Zeiten und Fristen

  • Der Beitragsantrag muss vor Beginn des jeweiligen Projekts eingereicht werden.
  • Die Rechnungslegung zwecks Auszahlung des Beitrages muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Durchführung der Arbeiten zur Arbeitsplatzanpassung oder des Ankaufes der Ausstattung eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich in Bezug auf die Anpassung eines Arbeitsplatzes wenden?

Wenn Sie einen Arbeitsplatz anpassen möchten, müssen Sie sich an das Amt für Arbeitsmarktintegration Ihres Gebietes wenden.

Wie erhalte ich eine Zivilinvalidität?

Die Zivilinvalidität kann bei der Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs an allen Schaltern der Gesundheitssprengel beantragt werden.

Wo kann ich eine Kopie meiner Invaliditätsbescheinigung ansuchen?

Eine Kopie der Invaliditätsbescheinigung kann bei der Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs angefordert werden.



Zuständige Stelle

Amt für Arbeitsmarktintegration

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen.
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it/ams

Ansprechpartner

Bozen: home.provincia.bz.it/it/contatti/8816

Neumarkt: home.provinz.bz.it/de/kontakte/9096

Meran: home.provinz.bz.it/de/kontakte/9098

Schlanders: home.provinz.bz.it/de/kontakte/9099

Brixen: home.provinz.bz.it/de/kontakte/9100

Bruneck: home.provinz.bz.it/de/kontakte/9101

Parteienverkehr: Terminvereinbarung auf Anfrage.