Beschreibung
Beitragsantrag für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität in Südtirol. Maßnahmen zur Reduzierung, Verlagerung und Verbesserung des Verkehrs können gefördert werden.
Unternehmen können einen Beitrag beantragen für:
- Kauf von Fahrrädern ohne Tretunterstützung: 40 % der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Fahrrad;
- Kauf von Fahrrädern mit Tretunterstützung: 40 % der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro pro Fahrrad;
- langfristige Vermietung von Fahrrädern ohne Tretunterstützung: 20 Euro pro Fahrrad und Monat;
- langfristige Vermietung von Fahrrädern mit Tretunterstützung: 40 Euro pro Fahrrad und Monat;
- Einzel- und Sammelboxen zur öffentlichen Nutzung: 75 % der zulässigen Ausgaben;
- Einzel- und Sammelboxen für den privaten Gebrauch: 30 % der zulässigen Ausgaben;
- Radabstellplatz für die öffentliche Nutzung: 50 % der zulässigen Ausgaben;
- Radabstellplatz für den privaten Gebrauch: 30 % der zulässigen Ausgaben;
- öffentliches Bikesharing: bis zu 60 % der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro;
- öffentliches E-Carsharing: bis zu 50 % der zulässigen Ausgaben;
- Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität wie Sensibilisierung (z. B. Veröffentlichungen, Konferenzen usw.), Forschung und/oder Softwareentwicklung: bis zu 70 % der zulässigen Ausgaben.
Die tatsächliche Höhe des Beitrags ist bei einigen Maßnahmen festgelegt, bei anderen wird sie von einer Kommission bestimmt.
