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Dienstcode: 3143

Beiträge für laufende Ausgaben und Investitionen an Vereine, Genossenschaften und andere Einrichtungen für Aktivitäten im Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Sucht

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Beschreibung

Antrag auf Gewährung eines Beitrags für Vereine, SozialgenossenschaftenTyp A und Körperschaften ohne Gewinnabsicht des dritten Sektors, der beim Amt für Menschen mit Behinderungen einzureichen ist und für Folgendes gewährt wird.

Laufende Ausgaben und Investitionen betreffend folgende Aktivitäten im Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen:

  • Betreuung und soziale Integration;
  • Ferienaufenthalte;
  • Freizeit und Förderung der sozialen Beziehungen;
  • Beschäftigungs- und Arbeitstätigkeiten;
  • Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung.

Laufende Ausgaben betreffend folgende Aktivitäten im Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen:

  • Initiativen von Selbsthilfegruppen;
  • innovative Pilotprojekte;
  • Studien und Forschung;
  • Verwaltung von Mehrgenerationenhäuser.

Laufende Ausgaben und Investitionen betreffend folgende Tätigkeiten:

  • Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die sich für das Amt des Sachwalters oder der Sachwalterin interessieren; Weiterbildungsmaßnahmen für bereits ernannte Sachwalter und Sachwalterinnen.

Laufende Ausgaben betreffend folgende Tätigkeiten:

  • Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte und ehrenamtlich Tätigen der Sozialdienste;
  • Ausbildungskurse und zeitlich begrenzte Kurse für Berufsbilder im sozialen Bereich.

Vorschuss für laufende Ausgaben: Organisationen, die im Vorjahr einen Beitrag erhalten haben, können einen Vorschuss in Höhe von 70 % des im Vorjahr gewährten Beitrags beantragen, um die Kontinuität ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.


Wer kann den Dienst nutzen

Vereine, Sozialgenossenschaften Typ A und andere Körperschaften, die satzungsgemäß auf dem Landesgebiet nicht gewinnorientierte Tätigkeiten in den oben genannten Bereichen ausüben.


Voraussetzungen

  • Der privaten Körperschaft, für die Sie einen Antrag stellen, kann der Beitrag nur dann gewährt werden, wenn sie die Richtlinien in Artikel 20-bis des Landesgesetzes vom 13. April 1991, Nr. 13 für die „Gewährung von Beiträgen“und im Beschlussder Landesregierung Nr. 332 vom 10. April 2018„ Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an öffentliche und private Körperschaften, die im sozialen Bereich tätig sind“ erfüllt;
  • der Antrag muss stets vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft unterzeichnet und auf dem entsprechenden Formular abgefasst sein.

Was benötigen Sie

Beitragsantrag für laufende Ausgaben mit Ausnahme von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Antragsformular für laufende Ausgaben für das Bezugsjahr mit folgenden Anlagen;
  • spezifische Anlage für eigene Initiativen;
  • spezifische Anlage für Ferienaufenthalte;
  • Checkliste für die Zugänglichkeit der Lokale für Veranstaltungen;
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung oder eine Erklärung, dass Sie diese Unterlagen dem Amt bereits in der geltenden Fassung vorgelegt haben;
  • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit mit statistischen Daten und mit Angabe der im Vergleich zu den geplanten Zielsetzungen erreichten Ergebnisse (siehe Leitfaden);
  • Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit mit Angabe der Begründung für allfällige Ausgabenerhöhungen im Vergleich zum Vorjahr (siehe Leitfaden);
  • Erklärung über die Anwendung des Vorsteuereinbehalts von 4 % gemäß Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik, DPR vom 29. September 1973, Nr. 600 (IRES, welche die IRPEG-Steuer ersetzt hat);
  • im Falle eines Antrags auf einen Vorschuss in Höhe von 70 % des Vorjahresbeitrags: Antragsformular auf einen Beitragsvorschuss für das Bezugsjahr.

Im Falle eines Beitragsantrags für laufende Ausgaben für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Antragsformular für das Bezugsjahr für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Formular mit folgenden Anlagen:
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung oder eine Erklärung, dass Sie diese Unterlagen dem Amt bereits in der geltenden Fassung vorgelegt haben;
  • Bericht über die ausgeführte Tätigkeit im Vorjahr mit statistischen Daten und einer Gegenüberstellung der Planungsziele und der erreichten Ergebnisse;
  • Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit mit Angabe der Begründung für allfällige Erhöhungen oder Verringerungen der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr;
  • Erklärung über die Anwendung des Vorsteuereinbehalts von 4 % gemäß Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik, DPR vom 29. September 1973, Nr. 600 (IRES, welche die IRPEG-Steuer ersetzt hat).

Im Falle eines Beitragsantrags für Investitionen

Das Formular für Beitragsantrag für das Bezugsjahr für Investitionen im Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Ab mit den folgenden Anlagen:
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung oder eine Erklärung, dass Sie diese Unterlagen dem Amt bereits in der geltenden Fassung vorgelegt haben;
  • für Arbeiten und Ankäufe von über 40.000,00 Euro (zuzüglich MwSt.) sind mindestens drei Kostenvoranschläge oder das Projekt samt
    Kostenberechnung und den erläuternden technischen Bericht vorzulegen, für niedrigere Beträge genügt ein Kostenvoranschlag;
  • Darlegung der Gründe für die Durchführung der Arbeiten beziehungsweise der Ankäufe mit Angabe des ausgewählten Kostenvoranschlags;
  • Protokoll über die vom zuständigen Organ erteilte Ermächtigung zur Durchführung der Arbeiten beziehungsweise der Ankäufe.

Stempelsteuer

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Körperschaft, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sowie gemeinnützige Organisationen sind von der Stempelsteuer befreit.


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • Laden Sie die Antragsformulare herunter, füllen Sie diese aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“;

  • Sie können den Antrag per E-Mail oder PEC an die Abteilung Soziales, Amt für Menschen mit Behinderungen senden oder in Papierform direkt beim Amt nach vorheriger Terminvereinbarung abgeben.


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und Ihre Voraussetzungen.
  2. im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie den Beitrag für laufende Ausgaben oder Investitionen.
  3. Sie müssen dann den Antrag auf Auszahlung des Beitrages mit den folgenden Anlagen einreichen.

Anlagen

Für Körperschaften, die einen Beitrag für laufende Ausgaben beantragt haben, mit Ausnahme der Tätigkeiten zur Arbeitseingliederung und Aus- und Weiterbildungskurse: Rechnungslegung über die laufenden Ausgaben der Vereinigungen.

Für Körperschaften, die einen Beitrag für laufende Ausgaben für Aus- und Weiterbildungskurse beantragt haben: Rechnungslegung Aktualisierung.

Für Sozialgenossenschaften des Typs B, die einen Beitrag beantragt haben: Rechnungslegung 2024 Sozialgenossenschaften des Typs B und Rechnungslegung 2024 Sozialgenossenschaft.

Für Vereinigungen, die einen Beitrag für Investitionen beantragt haben: Rechnungslegung Investitionen Vereinigungen.

Erklärung der tatsächlich getätigten Ausgaben und Auflistung der Ausgabenbelege:

 


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag auf Gewährung eines Vorschusses des Beitrages für laufende Ausgaben für das Jahr 2027 innerhalb 15. Dezember 2026 einreichen;
  • Sie müssen Ihren Beitragsantrag für laufende Ausgaben innerhalb 28. Februar des Bezugsjahres einreichen;
  • Sie müssen Ihren Beitragsantrag für Investitionen innerhalb 31. Januar des Bezugsjahres einreichen;
  • wenn im entsprechenden Haushaltskapitel restliche Finanzmittel vorhanden sind, so können auch außerhalb der oben genannten Frist eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Diese Anträge sind in jedem Fall spätestens bis zum 31. August des Bezugsjahres einzureichen;

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wann muss ich den Beitragsantrag und die Rechnungslegung für laufenden Ausgaben und Investitionen einreichen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Kann ich in den Beitragsantrag Ausgaben aufnehmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung bereits angefallen sind?

Nein, es können nur Ausgaben für Rechnungen angegeben werden, die nach der Einreichung des Antrags ausgestellt wurden.