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Dienstcode: 3141

Beiträge für Senioren‑ und Sozialdienste an Vereine und Organisationen

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Beschreibung

Das Amt für Senioren und Sozialsprengel gewährt an öffentliche oder private Körperschaften Beiträge für laufende Ausgaben oder Investitionsausgaben. Insbesondere für diejenigen, die Kraft ihrer Leistungen nur für Senioren erbringen. Der Beschluss der Landesregierung 332/2018, enthält alle Beiträge aller Ämter der Abteilung Soziales.


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinnützige öffentliche oder private Körperschaften, ohne Gewinnabsicht, die in der Provinz Bozen ihren Sitz haben.

 



Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten.

Laufende Ausgaben, Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und verschiedene Investitionen

Für Anträge auf Gewährung von Beiträgen für laufende Ausgaben, Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und verschiedene Investitionen, die entsprechenden Formulare:

 

Vorschuss für laufende Ausgaben, Seniorenclubs und Ferienaufenthalte

Für Anträge auf Gewährung von Beiträgen für laufende Ausgaben, Seniorenclubs und Ferienaufenthalte da entsprechende Formular:

 

Investitionsausgaben

Für Anträge auf Gewährung von Beiträgen für Investitionsausgaben im Bereich Senioren und Seniorinnen:

Stempelmarke

Von der Zahlung der Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro sind befreit:

  • öffentliche Körperschaften;

  • gemeinnützige Organisationen (ONLUS);

  • Vereine, die in das Volontariats-Register eingetragen sind sowie Körperschaften des dritten Sektors.

Alle Einrichtungen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, müssen eine Stempelmarke zu 16,00 Euro erwerben.


So wird es gemacht

  • Laden Sie das Formular für den Beitrag, den Sie beantragen möchten, herunter und füllen Sie es aus;

  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft zu unterzeichnen und inklusive erforderliche Anlagen an die PEC oder an die E-Mail-Adresse des Amts für Senioren und Sozialsprengel zu senden oder persönlich dort abzugeben.


Zeiten und Fristen

Reichen Sie den Antrag ein:

  • für mehrjährige Investitionen für das Jahr 2027, spätestens bis zum 31. Oktober 2026

  • für einjährige Investitionen für das Jahr 2027, spätestens bis zum 31. Januar 2027

  • für laufende Ausgaben für das Jahr 2027, spätestens bis zum 28. Februar 2027

  • für die Gewährung eines Vorschusses des Beitrages (Seniorenclubs, Ferienaufenthalte und laufende Ausgaben) für das Jahr 2027 spätestens bis zum 15. Dezember 2026

     


Häufig gestellte Fragen

Was ist bei Gesuchen um Investitionen für Bauten, Umbauten im Seniorenbereich noch zu berücksichtigen? 

Da diese Einrichtungen anschließend genehmigt und akkreditiert werden müssen ist es wichtig, dass sie schon von Anfang an gemäß diesen Vorgaben geplant und gebaut werden. Es ist daher notwendig, dass Sie sich bei solchen Vorhaben bereits vor der Planung mit Fr. Doris Lanznaster, Telefon: +39 0471 41 82 58, vom Amt für Senioren und Sozialsprengel in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.